Ein wegweisendes Gutachten des EU-Generalanwalts Richard de la Tour könnte die Rechte von trans Menschen in der gesamten Europäischen Union grundlegend stärken. Wie queer.de berichtet, hat der Generalanwalt am Donnerstag in Luxemburg erklärt, dass EU-Mitgliedsstaaten trans Menschen Ausweisdokumente ausstellen müssen, die mit ihrer gelebten Geschlechtsidentität übereinstimmen. Diese Entscheidung könnte besonders für trans Menschen in Ländern wie Bulgarien, Polen und Ungarn eine Wende bedeuten.
Der Fall aus Bulgarien: Wenn Dokumente zur täglichen Hürde werden
Im Zentrum des Falls steht eine trans Frau aus Bulgarien, die bereits eine Hormontherapie absolviert hat und ihr Leben als Frau lebt. Trotzdem verweigern ihr die bulgarischen Behörden die Änderung ihres Geschlechtseintrags. Der Grund: Das bulgarische Verfassungsgericht hatte 2021 entschieden, dass eine rechtliche Änderung des Geschlechts im Zivilstandsregister nicht zulässig sei, weil die bulgarische Verfassung nur ein binäres, biologisch festgelegtes Geschlecht kenne.
Die Konsequenzen dieser Verweigerung sind gravierend. „Die Diskrepanz, dass die Klägerin der einen Seite in ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihrem Verhalten als weibliche Person auftritt, auf der anderen Seite aber in offiziellen Ausweisdokumenten, inklusive ihres Personalausweises, als männliche Person ausgegeben wird, führt jeden Tag zu Problemen, insbesondere wenn es um die Suche nach einem Arbeitsplatz geht", heißt es im EU-Gutachten.
Deutschland als Vorreiter – aber mit Gegenwind
Während in Bulgarien noch um grundlegende Rechte gekämpft wird, hat Deutschland mit dem Selbstbestimmungsgesetz einen historischen Schritt gemacht. Das Gesetz, das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist, erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann durch eine persönliche "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt erfolgen, wobei die Änderung drei Monate vorher angemeldet werden muss.
Diese Reform kommt zu einem kritischen Zeitpunkt. LGBT Aktivist*innen warnen vor einem Anstieg der Anti-LGBT-Gewalt in Deutschland, wobei der Bundesinnenminister im Juni 2023 mitteilte, dass die Polizei im vergangenen Jahr über 1.400 Hassverbrechen gegen LGBT-Menschen registriert hatte. Gleichzeitig gibt es politischen Gegenwind: Die AfD plant, im Bundestag über die Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes zu diskutieren, und auch aus der Union kommen Forderungen, die Rechte von trans Menschen einzuschränken.
Die Realität am Arbeitsmarkt: Diskriminierung als Alltag
Die Bedeutung von Dokumenten, die der gelebten Geschlechtsidentität entsprechen, zeigt sich besonders deutlich im Arbeitsleben. Laut einer Expertise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind Trans*Personen in hohem Maße individuell und strukturell benachteiligt, wobei die Arbeitslosenraten und der Anteil der Erwerbsunfähigkeit unter Trans*Personen überdurchschnittlich hoch sind.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 30 bis 40 Prozent der transgeschlechtlichen Menschen werden bei Bewerbungen wegen ihres Trans*-Seins nicht berücksichtigt, 15 bis 30 Prozent verlieren wegen ihres Trans*-Seins ihre Arbeit. Von den befragten transgeschlechtlichen Menschen würden 47 Prozent am Arbeitsplatz niemals offen mit ihrer Transidentität umgehen, und nur 21 Prozent der Befragten leben ihre Transidentität am Arbeitsplatz offen aus.
Eine aktuelle Studie des DIW Berlin und der Universität Bielefeld bestätigt diese prekäre Situation: 30 Prozent der LGBTQI*-Menschen sind mit Diskriminierung im Arbeitsleben konfrontiert, bei den Trans*-Menschen sind es sogar mehr als 40 Prozent.
Europa bewegt sich – langsam, aber stetig
Der EuGH hat bereits mehrfach die Rechte von trans Menschen gestärkt. Eine in einem EU-Staat amtlich festgestellte Geschlechtsidentität muss in allen 27 EU-Staaten anerkannt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof, da eine Verweigerung der Anerkennung gegen die Rechte von EU-Bürger*innen verstoße. Im März 2024 entschied das Gericht zudem, dass für einen neuen Geschlechtsantrag kein Nachweis einer operativen Geschlechtsanpassung nötig sei.
Der Generalanwalt argumentierte, dass es die EU-Grundrechte verletzt, wenn trans Menschen keine Papiere im Einklang mit ihrer Geschlechtsidentität erhalten, da dies ihr Recht behindere, sich innerhalb der Union frei zu bewegen und aufzuhalten. Besonders wichtig: Die Ausstellung von Ausweispapieren dürfe nicht von einer durchgeführten operativen Geschlechtsanpassung abhängig gemacht werden, da dies das Recht auf Privatleben verletzen würde, das die EU-Grundrechtecharta garantiert.
Was bedeutet das fĂĽr Deutschland?
Während Deutschland mit dem Selbstbestimmungsgesetz bereits einen wichtigen Schritt gemacht hat, zeigt das EU-Gutachten, dass der Schutz von trans Rechten eine gesamteuropäische Aufgabe ist. Immer mehr Länder haben die belastenden Anforderungen für eine rechtliche Geschlechtsanerkennung abgeschafft, darunter Argentinien, Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien und Uruguay, die einfache Verwaltungsverfahren zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts auf Grundlage der Selbstbestimmung eingeführt haben.
Die Herausforderung für Deutschland liegt nun darin, das erreichte Niveau zu verteidigen und weiter auszubauen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betont, dass es wichtig sei, dass sich Unternehmen in Bezug auf die Gleichstellung von LGBTQI*-Menschen klar positionieren, um zu signalisieren, dass man auch dann auf Verständnis trifft, wenn Diskriminierungserfahrungen gemacht werden.
Das Gutachten ist noch kein Urteil, aber die Richter*innen des EuGH orientieren sich bei ihrer Entscheidung in den meisten Fällen daran. Sollte der EuGH dem Gutachten folgen, wäre dies ein historischer Moment für die Rechte von trans Menschen in Europa – und eine klare Botschaft: Die Würde und Selbstbestimmung von trans Menschen ist kein Luxus, sondern ein fundamentales Menschenrecht, das in der gesamten EU geschützt werden muss.
