Transgender-Rechte in Gefahr: Britische Polizei-Richtlinien für Leibesvisitationen alarmieren Menschenrechtsgruppen

Die neuesten Richtlinien des britischen National Police Chiefs' Council (NPCC) für Leibesvisitationen von Transgender-Personen haben zu erheblicher Kritik geführt. Laut einem Bericht von PinkNews sollen künftig "intime Durchsuchungen" von Polizeibeamten desselben "biologischen Geschlechts" wie die verdächtige Person durchgeführt werden. Für die deutsche LGBTQ+-Community ist diese Entwicklung besonders alarmierend, da sie einen starken Kontrast zu den progressiven Reformen hierzulande bildet.

Neue Regelungen verstärken systemische Ungerechtigkeit

Die im Mai veröffentlichten Interimsrichtlinien bedeuten in der Praxis, dass Trans-Frauen von Cis-Männern durchsucht würden, während Trans-Männer von Cis-Frauen durchsucht werden müssten. Obwohl es "begrenzte Ausnahmen" geben soll, warnt das Network for Police Monitoring (Netpol), dass die Richtlinien nur die "systemische Ungerechtigkeit" gegen Transgender-Personen vertiefen würden.

Kat Hobbs von Netpol kritisiert scharf: "Die Interimsrichtlinien lassen Trans- und nicht-binäre Menschen in Angst vor Übergriffen durch die Polizei bei Routinedurchsuchungen leben und öffnen die Tür für Missbrauch." Besonders problematisch sei, dass LGBTQ+-Personen bereits einem höheren Risiko für Polizeigewalt ausgesetzt seien.

Deutschland als Vorbild für progressive Trans-Rechte

Während Großbritannien diese restriktiven Maßnahmen einführt, hat Deutschland einen völlig anderen Weg eingeschlagen. Im August 2024 trat das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das es Transgender- und nicht-binären Personen ermöglicht, ihre offiziellen Dokumente durch ein einfaches Verwaltungsverfahren zu ändern. Dieses Gesetz ersetzt das veraltete Transsexuellengesetz von 1980, das noch drakonische Anforderungen stellte.

Zusätzlich hat Deutschland bereits 2021 seine Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) reformiert, um sicherzustellen, dass Transgender- und intersexuelle Personen offen als Polizeibeamte arbeiten können. Diese progressiven Schritte zeigen einen deutlichen Gegensatz zur Entwicklung in Großbritannien und unterstreichen Deutschlands Rolle als Vorreiter für LGBTQ+-Rechte in Europa.

Bürokratische Hürden und menschliche Würde

Die britischen Richtlinien sehen zwar vor, dass Transgender-Personen eine Durchsuchung durch einen Beamten ihres gelebten Geschlechts beantragen können, doch diese Ausnahme erfordert die schriftliche Zustimmung des autorisierenden Beamten, der festgenommenen Person und des durchsuchenden Beamten. Zudem kann der Antrag abgelehnt werden, wenn das Risiko als "zu groß" eingeschätzt wird.

Besonders kritisiert wird eine Klausel, die es Beamten erlaubt, die Durchsuchung von Trans-Verdächtigen ohne berufliche Nachteile zu verweigern. Hobbs sieht darin einen klaren Fokus darauf, "Polizeibeamte vor beruflichen Rückschlägen zu schützen, anstatt LGBTQ+-Personen in Polizeigewahrsam zu schützen."

Europäische Perspektive auf Trans-Rechte

Die Entwicklungen in Großbritannien stehen im starken Kontrast zu den Bemühungen anderer europäischer Länder, die Rechte von Transgender-Personen zu stärken. Während Deutschland mit seinem Selbstbestimmungsgesetz internationale Anerkennung erhalten hat, zeigen die britischen Richtlinien eine besorgniserregende Rückwärtsentwicklung.

Für die deutsche LGBTQ+-Community ist es wichtig, diese Entwicklungen im Ausland zu beobachten und gleichzeitig die eigenen Errungenschaften zu schützen und weiter auszubauen. Die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen deutlich, wie schnell hart erkämpfte Rechte wieder in Gefahr geraten können.

Die NPCC begründet ihre Richtlinien mit einem Urteil des britischen Supreme Court, das die Definitionen von "Geschlecht" und "Frauen" im Equality Act von 2010 auf "biologisches Geschlecht" bezog. Chief Constable Gavin Stephens betont, man wolle das Urteil "pragmatisch und konsistent" umsetzen, während man gleichzeitig alle Menschen "mit Fairness, Würde und Respekt" behandeln wolle.

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