Police Scotland, die zweitgrößte Polizeibehörde Großbritanniens, hat neue Durchsuchungsrichtlinien für Transpersonen angekündigt, die nach einem Grundsatzurteil des britischen Supreme Court entstanden sind. Laut der aktuellen Berichterstattung werden Leibesvisitationen künftig primär auf Basis des biologischen Geschlechts durchgeführt – eine Entscheidung, die die LGBTQ+-Community in Aufruhr versetzt.
Rechtliche Grundlage der neuen Richtlinien
Das wegweisende Urteil des UK Supreme Court, das die juristische Definition von "Frau" im Equality Act 2010 auf das biologische Geschlecht beschränkt, hat weitreichende Konsequenzen für Trans- und nicht-binäre Personen. Die Entscheidung folgte einer Klage der geschlechtskritischen Gruppe For Women Scotland gegen die schottische Regierung.
Die neue fünfseitige Übergangsrichtlinie von Police Scotland besagt, dass Leibesvisitationen "auf Basis des biologischen Geschlechts" durchgeführt werden. Allerdings können Betroffene beantragen, von einem Beamten ihres gelebten Geschlechts durchsucht zu werden, wenn dies "operativ machbar" ist. In solchen Fällen ist die schriftliche Zustimmung des autorisierenden Beamten, der zu durchsuchenden Person und des durchsuchenden Beamten erforderlich.
Deutschland als Vorreiter der Selbstbestimmung
Während Großbritannien einen restriktiveren Kurs einschlägt, hat Deutschland 2024 das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, das einen völlig anderen Ansatz verfolgt. Das neue Gesetz ermöglicht es volljährigen Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern – ohne operative Eingriffe oder psychologische Gutachten.
"Deutschland zeigt, wie ein menschenrechtsorientierter Umgang mit Transgender-Personen aussehen kann", erklärt Dr. Julia Ehrt, Geschäftsführerin von Transgender Europe. Das deutsche Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das veraltete Transsexuellengesetz, das jahrzehntelang entwürdigende Verfahren vorschrieb.
Auswirkungen auf die Betroffenen
Die schottischen Richtlinien haben bereits zu Kontroversen geführt. LGBTQ+-Aktivisten warnen, dass die Entscheidung "Missbrauch Tür und Tor öffnet". Assistant Chief Constable Catriona Paton betonte zwar, dass die Richtlinie sowohl Klarheit für Beamte als auch für die Öffentlichkeit schaffen solle, räumte aber ein, dass sie sich der "Auswirkungen und der Tiefe der Gefühle zu diesem Thema" bewusst sei.
Besonders problematisch ist die Möglichkeit einer "geteilten Leibesvisitation", bei der verschiedene Körperregionen von Beamten unterschiedlichen Geschlechts durchsucht werden können – eine Praxis, die von Menschenrechtsorganisationen als entwürdigend kritisiert wird.
Ein Blick auf die deutsche Rechtslage
In Deutschland sind alle Formen der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität verboten. Dies gilt auch für den Umgang mit Transgender-Personen durch Behörden. Deutsche Polizeikräfte sind angehalten, die Würde und Selbstbestimmung aller Personen zu respektieren.
Die deutschen Bestimmungen zur Durchsuchung folgen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und berücksichtigen die Geschlechtsidentität der betroffenen Person. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass die Menschenwürde auch bei polizeilichen Maßnahmen unantastbar bleibt.
Internationale Perspektiven
Die Entscheidung von Police Scotland steht im Kontrast zu internationalen Menschenrechtsstandards. UN-Sonderberichterstatter haben wiederholt vor diskriminierenden Praktiken gegenüber LGBTQ+-Personen gewarnt, insbesondere in Haftanstalten und bei polizeilichen Durchsuchungen.
Während die National Police Chiefs' Council und die British Transport Police ähnliche Richtlinien angekündigt haben, zeigen andere europäische Länder, dass respektvolle Alternativen möglich sind. Die Entwicklungen in Schottland könnten als Warnsignal für die internationale LGBTQ+-Community dienen.
Unterstützung für Betroffene
Für Transgender-Personen, die von den neuen Bestimmungen betroffen sind, stehen Unterstützungsangebote zur Verfügung. In Deutschland bietet der Bundesverband Trans* e.V. Beratung und rechtliche Hilfe. Mindline Trans+ ist freitags von 20-23 Uhr unter 0300 330 5468 erreichbar, und die emotionale Unterstützung von Mindline steht rund um die Uhr unter 01823 276 892 zur Verfügung.
Die Entwicklungen in Schottland verdeutlichen, wie wichtig es ist, dass Deutschland seinen fortschrittlichen Kurs in der Trans-Politik beibehält und als Vorbild für andere Länder fungiert. In einer Zeit, in der Transgender-Rechte international unter Druck stehen, zeigt das deutsche Selbstbestimmungsgesetz, dass Respekt und Würde keine verhandelbaren Werte sind.