50.000 Kinder in Regenbogenfamilien: Jede 200. Familie in Deutschland ist eine Regenbogenfamilie

Zu Beginn des Pride Month Juni hat das Statistische Bundesamt (Destatis) erste Ergebnisse des Mikrozensus 2024 veröffentlicht. Demnach lebten in Deutschland im vergangenen Jahr 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern. In diesen Regenbogenfamilien wurden insgesamt 50.000 Kinder gezählt - ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu früheren Erhebungen.

Was sind Regenbogenfamilien?

Als Regenbogenfamilien werden Familien bezeichnet, in denen mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich ist. Die Vielfalt dieser Familienkonstellationen ist groß: Dazu gehören lesbische Mütterfamilien, schwule Väterfamilien, Familien, die durch ein Coming-out eines Elternteils entstehen, sowie Mehrelternfamilien, in denen sich Menschen ohne Liebesbeziehung zusammentun, um gemeinsam Kinder zu erziehen.

Aktuelle Zahlen zu Regenbogenfamilien in Deutschland

Laut Mikrozensus gab es im Jahr 2024 in Deutschland knapp 8,4 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. Gut jede 200. davon war eine Regenbogenfamilie. Unter den gleichgeschlechtlichen Elternpaaren dominieren mit 70 Prozent (22.000) Frauenpaare, während Männerpaare mit knapp 30 Prozent (9.000) vertreten sind. Von allen 208.000 gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland lebten 15 Prozent als Regenbogenfamilie mit Kindern unter 18 Jahren zusammen.

Erweitert man den Familienbegriff und bezieht auch Paare mit erwachsenen Kindern ein, lebten in Deutschland sogar 38.000 Regenbogenfamilien mit insgesamt 62.000 minderjährigen oder erwachsenen Kindern. Diese Zahlen belegen, dass Regenbogenfamilien längst ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft sind.

Rechtliche Situation von Regenbogenfamilien

Seit Einführung der "Ehe für alle" im Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren. Dennoch bestehen weiterhin rechtliche Unterschiede zu verschiedengeschlechtlichen Paaren, insbesondere im Abstammungsrecht.

Bei lesbischen Paaren wird automatisch nur die Frau, die das Kind geboren hat, als Mutter eingetragen. Die Partnerin muss das Kind über das aufwändige Verfahren der Stiefkindadoption annehmen, um rechtlich als zweiter Elternteil anerkannt zu werden. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) kritisiert dieses Verfahren seit langem als diskriminierend und fordert eine Reform des Abstammungsrechts.

Herausforderungen und Perspektiven

Trotz rechtlicher Fortschritte bestehen weiterhin Herausforderungen für Regenbogenfamilien in Deutschland. Insbesondere die rechtliche Absicherung von Kindern in verschiedenen Familienkonstellationen wie Mehrelternfamilien ist problematisch, da das deutsche Rechtssystem auf maximal zwei Elternteile ausgerichtet ist.

Die aktuelle Bundesregierung hatte eine umfassende Reform des Abstammungsrechts geplant, um Regenbogenfamilien besser abzusichern und die Stiefkindadoption für lesbische Mütter abzuschaffen. Mit dem Ende der Ampel-Koalition ist jedoch unklar, wann und in welchem Umfang diese Reformen umgesetzt werden.

Methodik der Erhebung

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, wurden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnet.

Die Ergebnisse beziehen sich auf Familien in privaten Hauptwohnsitzhaushalten. Familien umfassen im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, einschließlich Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Diese aktuellen Zahlen zeigen, dass Regenbogenfamilien in Deutschland sichtbarer werden und ihre Anzahl kontinuierlich wächst - von rund 14.000 Kindern in Regenbogenfamilien im Jahr 2016 auf 50.000 Kinder im Jahr 2024. Diese Entwicklung spiegelt sowohl gesellschaftliche Veränderungen als auch verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen wider, auch wenn noch nicht alle rechtlichen Hürden beseitigt sind.

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