Polen: Historisches Urteil zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher EU-Ehen

Das Oberste Verwaltungsgericht in Warschau hat am 20. März 2025 eine wegweisende Entscheidung für LGBTQ+-Rechte in Polen getroffen. In einem historischen Urteil bestätigte das höchste polnische Verwaltungsgericht, dass gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden, in Polen anerkannt werden müssen. Die Entscheidung folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. November 2025 und markiert einen bedeutenden Durchbruch für queere Paare im katholisch geprägten Polen.

Der Fall: Ein Paar kämpft für seine Rechte

Im Zentrum des Verfahrens stand ein schwules Paar, das 2018 in Berlin geheiratet hatte. Nach ihrer Rückkehr nach Polen verweigerten die polnischen Behörden die Anerkennung ihrer Ehe unter Verweis auf die polnische Verfassung, die eine Ehe ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert. Die beiden Männer zogen vor Gericht – und erhielten nun nach jahrelangem Kampf Recht.

Richter Leszek Kirnaszek stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass die polnische Verfassung zwar die Ehe als heterosexuelle Verbindung definiert, jedoch nicht die Anerkennung von Ehen verbietet, die in anderen EU-Staaten geschlossen wurden. "Die EU-Vorgaben garantieren das Recht auf Freizügigkeit und untersagen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung", führte der Richter aus.

EuGH-Urteil schafft rechtliche Grundlage

Das polnische Urteil basiert auf einer Grundsatzentscheidung des EuGH vom November 2025, die festlegte, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe, die in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten geschlossen wird, in jedem anderen Mitgliedstaat anerkannt werden muss. Der EuGH argumentierte, dass die Nichtanerkennung solcher Ehen die Freizügigkeit innerhalb der EU einschränkt und gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

Justizminister Adam Bodnar hatte bereits im November angekündigt, dass Polen das EuGH-Urteil umsetzen werde. Die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts konkretisiert nun diese Zusage und schafft einen verbindlichen rechtlichen Rahmen.

Applaus im Gerichtssaal – Freude und Erleichterung

Als das Urteil verkundet wurde, brach spontan Applaus aus – ein bewegender Moment im Gerichtssaal. Zahlreiche Aktivist*innen und queere Paare hatten sich versammelt, um dieser historischen Entscheidung beizuwohnen. "Heute begehen wir einen Feiertag der Menschenrechte, eine unglaubliche, sehr notwendige Entscheidung", sagte Pawel Knut, einer der Anwälte des klagenden Paares.

ILGA-Europe begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt für die Rechte von LGBTQ+-Personen in Polen. Die Organisation betonte, dass Tausende von polnischen Paaren, die im Ausland geheiratet haben, nun endlich rechtliche Anerkennung in ihrer Heimat erhalten können.

Was bedeutet das Urteil konkret?

Das Urteil hat konkrete Folgen für tausende Menschen. Polnische Standesämter sind nun verpflichtet, gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen EU-Staaten geschlossen wurden, anzuerkennen und in ihre Register einzutragen. Allerdings bestehen noch einige rechtliche Unklarheiten:

  • Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob die Anerkennung für alle im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen gilt oder nur für solche, bei denen die Partner längere Zeit in einem anderen EU-Staat gelebt haben
  • Die genauen Verfahren zur Transkription der Ehen in polnische Standesamtsregister müssen noch festgelegt werden
  • Weitere abgeleitete Rechte wie Adoption oder steuerliche Gleichstellung bedürfen möglicherweise zusätzlicher rechtlicher Klärungen

Bis zu 40.000 Paare betroffen

Nichtregierungsorganisationen schätzen, dass bis zu 40.000 polnische Staatsbürger*innen im Ausland gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen haben. Für diese Menschen bedeutet das Urteil einen enormen Fortschritt: Sie können nun ihre Partnerschaft auch in ihrer Heimat rechtlich geltend machen, was Auswirkungen auf Bereiche wie Erbrecht, Krankenversicherung, Aufenthaltsrecht und viele weitere Lebensbereiche hat.

Polen ist ienes der wenigen Länder in Europa, das weder gleichgeschlechtliche Ehen noch eingetragene Partnerschaften kennt. Eine ähnliche rechtliche Situation besteht in Bulgarien, Rumänien und der Slowakei.

Gesellschaftlicher Wandel trotz konservativer Regierung

Trotz der konservativen politischen Landschaft und des starken Einflusses der katholischen Kirche in Polen zeigen Umfragen einen bemerkenswerten gesellschaftlichen Wandel. Laut aktuellen Erhebungen befürworten etwa 62 Prozent der Polen eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare. Dies deutet darauf hin, dass die öffentliche Meinung progressiver ist als die aktuelle Gesetzgebung.

Die polnische Regierung hat angekündigt, einen Gesetzentwurf für eingetragene Partnerschaften vorzulegen, der jedoch noch nicht verabschiedet wurde. Die aktuelle Gerichtsentscheidung könnte den Druck auf die Politik erhöhen, endlich umfassende rechtliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen.

Ein Durchbruch mit Signalwirkung

Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts ist nicht nur für Polen von Bedeutung. Es unterstreicht die Macht des EU-Rechts, auch in Mitgliedstaaten mit konservativer Gesetzgebung Veränderungen zu bewirken. Die Entscheidung sendet ein klares Signal an andere EU-Länder, die gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennen: Die Freizügigkeit innerhalb der EU schließt auch das Recht ein, dass persönliche Beziehungen und Familienstand über Grenzen hinweg respektiert werden.

Für die LGBTQ+-Community in Polen bedeutet dieses Urteil einen historischen Meilenstein. Nach Jahren der Diskriminierung und politischen Anfeindungen – einschließlich der berüchtigten "LGBT-freien Zonen" in einigen polnischen Regionen – erhalten queere Paare nun endlich rechtliche Anerkennung ihrer Beziehungen. Es ist ein wichtiger Schritt auf dem langen Weg zur vollständigen Gleichberechtigung.

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