Wenn BĂĽrokratie Familien zerreiĂźt: Schwer behindertes Adoptivkind droht Abschiebung nach Russland

Eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sorgt derzeit für Empörung in der queeren Community: Ein schwer behindertes Adoptivkind einer russischen Regenbogenfamilie soll Deutschland verlassen – obwohl seine beiden Pflegeväter Asyl erhalten haben. Wie queer.de berichtet, kollidieren in diesem Fall Asylrecht, Behindertenrechte und der Schutz queerer Familien auf dramatische Weise.

Eine Familie flieht vor Putins Anti-LGBTQ+-Gesetzen

Artur und Rudolf flohen 2022 mit ihrem 26-jährigen Adoptivsohn aus Russland. Der Grund: Die Verfolgung von LGBTQ+-Menschen in Russland hat sich seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs massiv verschärft. 2023 erklärte der Oberste Gerichtshof Russlands die "Internationale LGBT-Bewegung" zur "extremistischen Organisation" – eine Entscheidung, die LGBTQ+-Menschen in Russland einem erheblichen Risiko von Verfolgung aussetzt.

Im Frühjahr 2025 erhielten die beiden Ehemänner in Bayern Asyl. Ihr Adoptivsohn jedoch, den Artur seit 14 Jahren pflegt, wurde von dieser Entscheidung ausgeschlossen. Der junge Mann leidet an infantiler Zerebralparese, einer schweren Störung des Bewegungsapparates. Er ist auf einen Rollstuhl angewiesen, benötigt tägliche Pflege und kann sich nicht eigenständig versorgen. "Er kommuniziert gut, aber manchmal verhält er sich wie ein Siebenjähriger, manchmal wie ein Zwölfjähriger", erklärte Artur gegenüber der Deutschen Welle.

Die zynische Logik der Behörde

Die Begründung des Bamf wirkt aus menschenrechtlicher Perspektive absurd: Der Adoptivsohn sei nicht selbst schwul, daher drohe ihm in Russland keine Verfolgung. Diese Argumentation ignoriert die Tatsache, dass eine Trennung von seinen Pflegevätern – seinen einzigen Bezugspersonen – für den vollständig pflegebedürftigen Mann faktisch unmöglich ist. Trotz bestehender Vormundschaft und vollständiger Abhängigkeit wird der Schutzstatus verweigert.

Der Verein Quarteera, der queere Geflüchtete berät und den Fall juristisch begleitet, zeigt sich entsetzt: "Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, wie eine Familie rechtlich anerkannt werden kann, während einem vollständig pflegebedürftigen Familienmitglied der Schutz verweigert wird."

Deutschland und Regenbogenfamilien: Ein kompliziertes Verhältnis

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Situation von Regenbogenfamilien in Deutschland. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts gab es 2024 in Deutschland etwa 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit minderjährigen Kindern, in denen insgesamt 50.000 Kinder leben. Seit Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Ehepaare gemeinsam fremde Kinder adoptieren, doch Adoptivkinder finden in schwulen Väterfamilien nur vereinzelt ein neues Zuhause – meist werden sie entweder im Ausland adoptiert oder lebten bereits in einem Pflegeverhältnis.

Während Deutschland bei der rechtlichen Gleichstellung von Regenbogenfamilien Fortschritte gemacht hat, zeigt dieser Fall die Grenzen des Schutzes im Asylrecht. Bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Familiennachzug, wobei Voraussetzungen wie ausreichender Wohnraum und Lebensunterhaltssicherung innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung nicht gelten. In diesem Fall jedoch scheitert der Familienschutz an der engen Interpretation des Asylrechts durch die Behörde.

Menschen mit Behinderung und Abschiebung

Die drohende Abschiebung wirft auch die Frage nach dem Schutz behinderter Menschen im Asylverfahren auf. Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, dürfen nicht abgeschoben werden, wenn sich ihr Gesundheitszustand durch die Abschiebung gravierend verschlechtern wird oder gar ihr Leben gefährdet ist – dies verbieten die Grund- und Menschenrechte. Eine Abschiebung kann vermieden werden, wenn einer Person erhebliche Gesundheitsgefahren drohen – allerdings nur bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Krankheiten, die sich durch die Abschiebung akut zu verschlechtern drohen.

Die Eltern befürchten, dass ihr Pflegesohn in Russland in eine geschlossene Anstalt gesteckt würde und ein "elendes Dasein" führen müsste. Diese Sorge ist vor dem Hintergrund der bekanntermaßen katastrophalen Zustände in russischen Behinderteneinrichtungen nicht unbegründet.

Letzte Hoffnung: Das Verwaltungsgericht und die Härtefallkommission

Am 29. Januar 2025 verhandelt das Verwaltungsgericht Bayreuth über den Fall. Allerdings hat das Gericht laut Quarteera bereits signalisiert, dass es aufgrund der aktuellen Rechtslage wahrscheinlich negativ entscheiden werde. Die Hoffnungen ruhen nun auf der Härtefallkommission Bayern.

Härtefallkommissionen ermöglichen es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Menschen zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind – erforderlich sind dringende persönliche oder humanitäre Gründe, die den weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen. Voraussetzung sind in der Regel ein langjähriger Aufenthalt, gute Integration und eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts – häufig geht es um Familien mit Kindern.

67 Personen erhielten 2023 über die bayerische Härtefallkommission einen Aufenthalt – es ist also eine reale Möglichkeit in dringenden Ausnahmefällen. Ob die Kommission sich des Falls annimmt, ist allerdings offen, da das Härtefallverfahren kein Antragsverfahren ist und ausreisepflichtige Menschen nicht verlangen können, dass sich die Kommission mit ihrem Fall befasst.

Ein Systemversagen mit Ansage

Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie verschiedene Rechtsbereiche miteinander kollidieren können – zum Nachteil der Betroffenen. Während Deutschland sich international als Vorreiter für LGBTQ+-Rechte präsentiert, scheitert der Schutz einer queeren Familie an bürokratischer Logik. Die Tatsache, dass ein schwer behinderter junger Mann, der sein gesamtes Leben in Abhängigkeit von seinen Pflegevätern verbracht hat, von diesen getrennt werden könnte, steht in krassem Widerspruch zu den Grundsätzen des Kindeswohls und des Familienschutzes.

Es bleibt zu hoffen, dass die Härtefallkommission oder das Gericht doch noch eine menschenrechtskonforme Lösung findet. Denn eines ist klar: Wenn Gesetze und Verwaltungshandeln dazu führen, dass Familien auseinandergerissen werden und vulnerable Menschen in existenzielle Gefahr gebracht werden, dann ist es höchste Zeit, diese Praxis grundlegend zu überdenken.

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