Ein schockierender Fall aus Kärnten zeigt, wie weit Österreich bei der Gleichberechtigung noch zurückliegt: Ein lesbisches Paar wurde bei der Wohnungssuche offen diskriminiert, weil der Vermieter die sexuelle Orientierung der Frauen ablehnte. Was besonders empört: Während solche Diskriminierung in Deutschland längst unter Strafe steht, ist sie in Österreich weiterhin legal.
Der Fall: Offene Homophobie bei der Wohnungssuche
Die von der österreichischen Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) dokumentierte Diskriminierung ist erschreckend direkt: Bei einer gemeinsamen Wohnungsbesichtigung fragte der Vermieter das lesbische Paar, ob sie "zusammen sind". Nach der Bestätigung verweigerte er ihnen das Mietverhältnis mit der Begründung, die anderen Mieter seien nicht offen für "diese sexuelle Orientierung".
Ann-Sophie Otte von der queeren Organisation HOSI Wien bringt es auf den Punkt: "Wenn zwei Frauen eine Wohnung verweigert wird, nur weil sie lesbisch sind, dann sprechen wir hier von einem existenziellen Problem." Die Parallele zu anderen Diskriminierungsformen macht deutlich, wie absurd die rechtliche Situation ist: "Niemand würde eine so offene Diskriminierung von ethnischen Minderheiten oder Menschen mit Behinderungen akzeptieren, und genau deshalb werden sie vom Gesetz bereits geschützt."
Deutschland vs. Österreich: Ein Vergleich der Rechtslage
Während Österreich bei diesem Thema noch Entwicklungsland ist, bietet Deutschland seit 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlichen Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität - auch bei der Wohnungssuche. Betroffene können Entschädigungen zwischen 1.000 und 3.000 Euro erhalten, wenn sie Diskriminierung nachweisen können.
Dennoch ist auch in Deutschland nicht alles perfekt: Das AGG greift erst bei Vermietern mit mehr als 50 Wohnungen vollständig. Kleinere Vermieter haben mehr rechtliche Spielräume, und die Nachweisbarkeit von Diskriminierung bleibt oft schwierig. Trotzdem ist die Situation deutlich besser als in Österreich.
Österreichs Gleichbehandlungsgesetz: Ein Flickenteppich
Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz von 2004 ist ein Paradebeispiel für halbherzige Politik. Während im Arbeitsrecht sexuelle Orientierung als Diskriminierungsmerkmal geschützt ist, gilt dies für "sonstige Bereiche" wie Wohnraum nur bei ethnischer Zugehörigkeit und - eingeschränkt - beim Geschlecht. Eine absurde Rechtslage, die Hannah Wolf von der GAW Steiermark treffend kommentiert: "Diskriminierungen sind die Vorstufe zu Hassverbrechen. Wenn diese de facto erlaubt sind, hat das eine gefährliche Signalwirkung."
Der SPÖ-Politiker Max Lindner macht in der "Kleinen Zeitung" deutlich, wie peinlich diese Situation für Österreich ist: "Österreich ist fast das letzte Land der EU, in dem solche Diskriminierungen legal sind – es ist höchste Zeit, dass sich das ändert!"
Die Blockade der ÖVP: Politik auf Kosten der Menschenrechte
Besonders bitter ist, dass die Lösung des Problems politisch blockiert wird. Die HOSI Wien macht klar, wer dafür verantwortlich ist: "Gescheitert ist das bisher an der ÖVP." Die konservative Partei weigert sich beharrlich, das Gleichbehandlungsgesetz zu reformieren und umfassenden Schutz vor Diskriminierung zu schaffen.
"Die Bundesregierung ist in der Pflicht, endlich das Gleichbehandlungsgesetz zu reformieren", fordert HOSI-Obfrau Otte. "Alles andere ist eine bewusste Ignoranz gegenüber der Realität, mit der queere Menschen tagtäglich konfrontiert sind."
Was Deutschland von diesem Fall lernen kann
Obwohl Deutschland rechtlich besser aufgestellt ist, zeigt der österreichische Fall, wie wichtig kontinuierliche Wachsamkeit ist. Auch hierzulande erleben queere Menschen Diskriminierung bei der Wohnungssuche, besonders bei kleineren Vermietern oder in Form verdeckter Benachteiligung.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und verschiedene Beratungsorganisationen bieten Unterstützung für Betroffene. Dennoch fordern auch deutsche LGBTQ+-Organisationen eine Stärkung des Diskriminierungsschutzes und die Verankerung sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität im Grundgesetz.
Ein Weckruf für ganz Europa
Der österreichische Fall ist mehr als nur ein nationales Problem - er zeigt, wie fragil queere Rechte auch in vermeintlich liberalen europäischen Gesellschaften sind. Während Deutschland mit dem AGG zumindest grundlegenden Schutz bietet, offenbart Österreichs Situation, dass Gleichberechtigung nie selbstverständlich ist und ständig verteidigt werden muss.
Für queere Menschen in Deutschland ist dieser Fall eine Erinnerung daran, wie wichtig es ist, erkämpfte Rechte zu schätzen und gleichzeitig für deren Weiterentwicklung zu kämpfen. Denn wie der österreichische Fall zeigt: Diskriminierung existiert dort weiter, wo die Gesellschaft sie toleriert - und die Politik sie nicht verhindert.