Justizvollzug als Kampffeld: Wie der Fall Liebich die Debatte um trans Rechte in Deutschland befeuert

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat in einem Interview mit der Sächsischen Zeitung eine radikale Forderung aufgestellt: Trans Personen sollen beim Justizvollzug grundsätzlich nicht mehr als trans anerkannt werden. Diese Äußerung markiert einen neuen Höhepunkt in der aufgeheizten Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz, die durch den Fall des rechtsextremen Sven Liebich befeuert wird.

Der Fall Liebich: Wenn Provokation auf Politik trifft

Jahrzehntelang war Sven Liebich in der rechtsextremen Szene unterwegs, doch als sich eine Gefängnisstrafe abzeichnete, beantragte er im Dezember 2024 einen neuen Vornamen und Geschlechterwechsel und nennt sich nun Marla-Svenja Liebich. Während des Christopher Street Days 2022 in Halle an der Saale soll Liebich Teilnehmende als "Parasiten der Gesellschaft" beschimpft haben, ein Jahr darauf dann als "Schwuletten", zudem schwadronierte Liebich von einem angeblichen "Transfaschismus".

Die zeitliche Nähe zwischen Verurteilung und Geschlechtsänderung wirft Fragen auf. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Eigentlich hätte die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ihre Haft am vergangenen Freitag in der JVA Chemnitz antreten sollen – doch sie erschien nicht. Seither wird nach der Verurteilten gefahndet.

Das Selbstbestimmungsgesetz: Ein Recht fĂĽr alle

Das SBGG erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung ist nicht mehr erforderlich. Auch die Notwendigkeit zur Einholung zweier Sachverständigengutachten entfällt.

Deutschland reiht sich damit in eine Reihe von Ländern ein, die bereits ähnliche Regelungen eingeführt haben. Argentinien, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay, Spanien, Finnland, Schweiz, Brasilien, Kolumbien und Ecuador respektieren in entsprechenden Gesetzen die Grundrechte und Selbstbestimmung von trans* Personen bei der Änderung des Geschlechtseintrags.

Die prekäre Situation von trans Personen im Strafvollzug

Die Unterbringung von trans Menschen in Justizvollzugsanstalten ist ein komplexes Thema, das weit über den Fall Liebich hinausgeht. Die aktuelle Debatte um die Unterbringung von trans* Personen in Justizvollzugsanstalten ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Länder in diesem Bereich keine Gesetze erlassen haben.

Nur wenige Bundesländer haben klare Regelungen: Für die Unterbringung von Strafgefangenen sehen drei Bundesländer bereits Regelungen vor, die vom schlichten binären Trennungsgrundsatz abweichen: § 11 Abs. 1 und 2 Berliner Strafvollzugsgesetz (StVollzG Bln), § 98 Abs. 3 und 4 Hamburgisches Strafvollzugsgesetz sowie § 70 Abs. 2 Hessischen Strafvollzugsgesetz.

Die mangelnde gesetzliche Regelung hat tragische Konsequenzen. In Santa Fu erhängte sich offenbar eine trans Frau, nachdem sie von den männlichen Insassen gemobbt worden war. Sie habe "hier in der Anstalt ein sehr schweres Leben" gehabt, soll er in einem Brief geschrieben haben. Dieser Fall aus Hamburg im Jahr 2022 zeigt die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs.

Europäische Standards und deutsche Realität

Der Europarat hat klare Empfehlungen ausgesprochen. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarates hat eine Reihe von Normen und Empfehlungen für europäische Gefängnisse herausgegeben, die sicherstellen sollen, dass inhaftierte Transgender-Personen – eine besonders gefährdete Gruppe der Gefängnispopulation – mit Respekt behandelt und vor Misshandlungen geschützt werden.

„Es ist besorgniserregend, dass einige Staaten immer noch die Existenz von trans Personen leugnen und keine besonderen Vorkehrungen für ihre Behandlung im Gefängnis treffen, wodurch sie Misshandlungen ausgesetzt sein können", sagte der Präsident der Expertengruppe, Alan Mitchell.

Die politische Instrumentalisierung

Ministerin Geierts Vorschlag, das Selbstbestimmungsgesetz aus dem Justizvollzug herauszunehmen, ignoriert die bestehende Rechtslage. Das Bundesjustizministerium betont auf Anfrage von LTO, dass die Strafvollstreckung Ländersache sei, in jedem Fall aber der grundrechtliche Schutz aller Gefangenen sicherzustellen sei.

Der Vorwurf, das Selbstbestimmungsgesetz würde die Akzeptanz von trans Menschen verringern, entbehrt jeder empirischen Grundlage. Vielmehr zeigt sich, dass die politische Instrumentalisierung von Einzelfällen wie dem Fall Liebich zu einer Verschärfung der Diskriminierung führt. Gabriel_Nox Koenig, Pressesprecher des Bundesverbandes Trans*, geht die Diskussion am entscheidenden Punkt vorbei: „Dass wir Gewalt in Gefängnissen nur dann diskutieren, wenn es um trans* Frauen und Frauengefängnisse geht, zeigt, dass das Thema nicht ernsthaft besprochen wird, sondern gegen trans* Frauen instrumentalisiert wird".

Ein Blick nach vorn

Die Debatte um trans Rechte im Justizvollzug erfordert differenzierte Lösungen statt pauschaler Verbote. Eine differenzierte gesetzliche Regelung der Unterbringung im Strafvollzug ist jedoch verfassungsrechtlich geboten, vor allem wegen des Grundrechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung und des Rechtsstaatsprinzips.

Deutschland steht an einem Scheideweg: Wird es den menschenrechtlichen Standards des Europarats folgen und allen Gefangenen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität, Schutz und Würde garantieren? Oder wird es sich von populistischen Forderungen leiten lassen, die auf Kosten der vulnerabelsten Gruppen gehen?

Der Fall Liebich mag ein extremes Beispiel sein, doch er darf nicht dazu missbraucht werden, die Rechte aller trans Menschen zu beschneiden. Eine solche Regelung würde darüber hinaus Unsicherheiten mindern – bei Betroffenen, vollziehenden Organen und in der Gesellschaft. Es ist Zeit für eine sachliche Debatte, die sich an Menschenrechten und nicht an Ressentiments orientiert.

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