Bundesrat debattiert über Grundgesetz-Änderung: Werden queere Menschen endlich explizit geschützt?

Der Bundesrat hat einen wichtigen Schritt für die Rechte queerer Menschen in Deutschland unternommen: Am Freitag debattierte die Länderkammer erstmals über eine Initiative des Landes Berlin, das Merkmal "sexuelle Identität" in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Doch der Weg zur Verfassungsänderung ist noch lang und steinig.

Was genau soll geändert werden?

Die Berliner Initiative will Artikel 3 des Grundgesetzes erweitern. Aktuell schützt der Gleichbehandlungsartikel vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben sowie religiösen oder politischen Anschauungen. 1994 kam noch der Schutz vor Benachteiligung wegen einer Behinderung hinzu. Nun soll "sexuelle Identität" als weiteres Merkmal explizit genannt werden.

Dass eine solche Ergänzung längst überfällig ist, zeigt ein Blick in die Vergangenheit: Das bisherige Grundgesetz konnte weder die strafrechtliche Verfolgung homo- und bisexueller Männer verhindern noch Sorgerechtsentzüge bei lesbischen Müttern. Cansel Kiziltepe (SPD), Berlins Senatorin für Gleichstellung, brachte es auf den Punkt: "Das bisherige Grundgesetz habe die strafrechtliche Verfolgung homo- und bisexueller Männer ebensowenig verhindern können wie Sorgerechtsentzüge bei lesbischen Müttern."

Warum ist das wichtig?

Trotz bedeutender Fortschritte wie der Ehe für alle und dem Selbstbestimmungsgesetz erleben queere Menschen weiterhin täglich Diskriminierung. Eine aktuelle Studie aus Nordrhein-Westfalen zeigt, dass LGBTQ+-Personen nach wie vor Vorurteile, Benachteiligungen und Gewalt erfahren – im Beruf, im Alltag und in vielen anderen Lebensbereichen.

"Jeder Angriff auf queere Menschen ist ein Angriff auf die Demokratie", betonte Kiziltepe vor dem Bundesrat. Die Grundgesetzergänzung würde nicht nur ein klares Zeichen setzen, sondern auch Vorkehrungen für die Zukunft treffen. Besonders in Zeiten, in denen populistische Kräfte versuchen, den Minderheitenschutz abzubauen, wäre dies ein wichtiges Signal der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie.

Unterstützung wächst, aber Hürden bleiben hoch

Ermutigend ist, dass sich bereits mehrere Länder der Initiative angeschlossen haben. Neben Berlin unterstützen auch die schwarz-grünen Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Verfassungsänderung. Josefine Paul, die grüne NRW-Ministerin für Gleichstellung, unterstreicht: "Der Staat stellt sich schützend vor queere Menschen. Wir akzeptieren nicht, wenn Menschen diskriminiert oder angegriffen werden."

Doch die Hürden für eine Verfassungsänderung sind bewusst hoch gesetzt: Es braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag. Bei einer Bundestagsdebatte vor zwei Wochen stellten sich mehrere CDU-Abgeordnete gegen eine Grundgesetzergänzung, was die politische Herausforderung verdeutlicht.

Geschlechtsidentität bleibt außen vor

Ein kritischer Punkt der aktuellen Initiative ist, dass sie nur die "sexuelle Identität" erwähnt, nicht aber die "geschlechtliche Identität". Aktivist*innen der Aktion Grundgesetz für alle fordern seit langem, dass beide Merkmale explizit aufgenommen werden. Dies würde auch trans und intergeschlechtliche Menschen eindeutig schützen.

Laut einem Bericht des "Tagesspiegel" war das Merkmal "geschlechtliche Identität" ursprünglich in einem ersten Entwurf der SPD-geführten Sozialverwaltung enthalten, wurde aber vom Koalitionspartner CDU nicht mitgetragen. Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) hat erst vor wenigen Tagen erneut gefordert, dass geschlechtliche Minderheiten ausdrücklich berücksichtigt werden müssen.

Ein Zeichen der Zeit

Die Bundesratsdebatte zeigt, dass der Schutz queerer Menschen endlich in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Mehrere Landesverfassungen haben bereits entsprechende Schutzklauseln, und auch auf europäischer Ebene sind solche Bestimmungen längst Standard. Deutschland sollte diesem Beispiel folgen und das Grundgesetz zeitgemäß erweitern.

Wie Cansel Kiziltepe es formulierte: "Lassen Sie uns unsere Demokratie vor Menschen schützen, die den Minderheitenschutz abbauen und unsere Gesellschaft spalten wollen." Eine Verfassungsänderung wäre nicht nur ein Symbol, sondern ein konkreter Schritt zu mehr Gleichberechtigung und ein klares Bekenntnis zu einer offenen, vielfältigen Gesellschaft.

Die Initiative geht nun in die Ausschüsse. Es bleibt abzuwarten, ob genügend politischer Wille vorhanden ist, um die notwendigen Mehrheiten zu erreichen. Für die queere Community wäre es ein historischer Moment – und ein längst überfälliger Schritt hin zu wahrer Gleichberechtigung.

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