Elon Musk feiert Kündigung eines Angestellten wegen Pronomen in der E-Mail-Signatur – Was deutsche Arbeitnehmer wissen sollten

Ein Ereignis in Texas, USA, wirft Fragen zur Verwendung von Pronomen am Arbeitsplatz auf: Elon Musk und der Gouverneur von Texas, Greg Abbott, feierten kürzlich die Entlassung eines Mitarbeiters, der sich weigerte, seine Pronomen aus seiner E-Mail-Signatur zu entfernen. Die Originalnachricht von PinkNews berichtet über den Fall des 31-jährigen Frank Zamora, der als Programmmanager bei der texanischen Immobilienkommission arbeitete.

Der Fall in Texas

Zamora wurde gefeuert, nachdem er sich weigerte, den Anweisungen zur Entfernung von Pronomen aus E-Mail-Signaturen nachzukommen. Diese Richtlinie folgte Donald Trumps Exekutivverordnung "Defending Women from Gender Ideology Extremism and Restoring Biological Truth" und dem Ziel, "den Ansturm nutzloser und überbezahlter DEI-Aktivisten im öffentlichen Dienst zu beenden".

Als Reaktion auf Zamoras Entlassung postete Gouverneur Abbott auf X (ehemals Twitter): "Ein texanischer Staatsangestellter weigerte sich, Pronomen aus seiner E-Mail-Signatur zu entfernen. Er wurde vor 12 Uhr gefeuert." Elon Musk, Leiter des umstrittenen "Department of Government Efficiency" (DOGE), reagierte auf den Post mit zwei Feuer-Emojis, was weithin als Zustimmung interpretiert wurde.

Rechtslage in Deutschland

Die Ereignisse in Texas werfen die Frage auf, wie die Situation in Deutschland aussieht. Anders als in den USA gibt es in Deutschland keinen vergleichbaren politischen Vorstoß gegen die Verwendung von Pronomen am Arbeitsplatz. Im Gegenteil: Die deutsche Rechtslage schützt Arbeitnehmer in vielerlei Hinsicht besser.

In Deutschland ist die Angabe von Pronomen in der E-Mail-Signatur grundsätzlich freiwillig. Es gibt keine allgemeine rechtliche Verpflichtung dazu, aber auch kein generelles Verbot. Wichtig zu wissen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet ausdrücklich Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität. Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten also nicht benachteiligen, weil sie Pronomen in ihrer E-Mail-Signatur verwenden oder nicht verwenden möchten.

Persönlichkeitsrecht und Arbeitsrecht

Das in Artikel 2 des Grundgesetzes verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit, einschließlich der selbstgewählten Geschlechtsidentität. Eine Entlassung wie im Fall Zamora wäre in Deutschland daher rechtlich höchst problematisch.

"In Deutschland würde eine Kündigung aufgrund der Verwendung von Pronomen vermutlich als ungerechtfertigt angesehen werden", erklärt Dr. Jana Heitmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin, gegenüber verschiedenen deutschen Medien. "Das Arbeitsrecht und das AGG bieten hier einen deutlich stärkeren Schutz für Arbeitnehmer als in den USA."

Auch der Betriebsrat hat in Deutschland ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Richtlinien zur Verwendung von Pronomen in E-Mail-Signaturen, wenn diese das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb beeinflussen (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Pronomen als Zeichen für Inklusivität

Viele deutsche Unternehmen und Organisationen fördern aktiv die Angabe von Pronomen in E-Mail-Signaturen als Zeichen für ein inklusives Arbeitsumfeld. Besonders in internationalen Unternehmen, NGOs und im öffentlichen Dienst wird diese Praxis zunehmend Standard.

Die Verwendung von Pronomen in E-Mail-Signaturen kann dazu beitragen, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitenden respektiert und wertgeschätzt fühlen. Dies ist besonders wichtig für nicht-binäre und trans Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit den traditionellen binären Geschlechterrollen übereinstimmt.

Typische Beispiele für E-Mail-Signaturen mit Pronomen sind etwa:

  • Max Mustermann (er/ihm)
  • Mona Musterfrau (sie/ihr)
  • Alex Mustermensch (they/them)
  • Vorname Nachname (keine Pronomen)

Datenschutzrechtliche Aspekte

Ein weiterer wichtiger Unterschied zur US-amerikanischen Situation: In Deutschland unterliegt die Verarbeitung von Daten zur Geschlechtsidentität den strengen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO stuft Informationen zur Geschlechtsidentität als besondere Kategorie personenbezogener Daten ein, die eines besonderen Schutzes bedürfen.

Fazit

Der Fall aus Texas zeigt ein erschreckendes Beispiel dafür, wie politische Ideologie die Rechte von LGBTQ+-Personen am Arbeitsplatz beschneiden kann. In Deutschland genießen Arbeitnehmer jedoch einen deutlich stärkeren rechtlichen Schutz. Die Verwendung von Pronomen in E-Mail-Signaturen ist hier nicht nur eine Frage der persönlichen Präferenz, sondern wird von vielen Unternehmen als positives Zeichen für Diversität und Inklusion aktiv gefördert.

Trotzdem sollten wir wachsam bleiben. Die zunehmenden internationalen Tendenzen, LGBTQ+-Rechte einzuschränken, könnten auch in Europa Einfluss gewinnen. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Schutzrechte zu kennen und sich für deren Erhalt einzusetzen.

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