Die britische Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission (EHRC) plant, ihre umstrittenen Richtlinien zu geschlechtergetrennten Einrichtungen bis Ende August zu finalisieren und an die Regierung zu übermitteln. Die ursprünglich im April veröffentlichten vorläufigen Leitlinien haben in der Trans-Community zu großer Verwirrung und Angst geführt und werden von Kritiker*innen als "Trans-Segregation" und "Bigotterie-Charta" bezeichnet.
Gerichtliche Auseinandersetzung um diskriminierende Richtlinien
Die EHRC-Richtlinien, die als Reaktion auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall "For Women Scotland v Scottish Ministers" entstanden, empfehlen drastische Einschränkungen für Trans-Personen. So sollen Trans-Personen dazu verpflichtet werden, Ausweisdokumente bei sich zu tragen, um "geschlechtergetrennte" Einrichtungen wie Umkleideräume und Toiletten nutzen zu können. In einigen Fällen sollen sie sogar komplett von diesen Räumen ausgeschlossen werden - sowohl von denen ihrer Geschlechtsidentität als auch von denen ihres Geburtsgeschlechts.
Das Good Law Project, eine gemeinnützige Rechtsorganisation, hat zusammen mit zwei Trans-Personen und einer intergeschlechtlichen Person Klage gegen diese Richtlinien eingereicht. Jess O'Thomson vom Good Law Project warnt, dass die Leitlinien "Menschen in rechtliche Irrtümer führen" könnten und Dienstleister dazu auffordern, "abzuwarten oder sich in heißes Wasser zu begeben".
Deutschland als Vorbild für Trans-Rechte
Während Großbritannien einen besorgniserregenden Rückschritt bei LGBTI+-Rechten erlebt, hat Deutschland mit dem Selbstbestimmungsgesetz wichtige Fortschritte erzielt. Seit November 2024 können Trans- und nicht-binäre Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen - ohne "Experten"-Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen.
Diese progressive Gesetzgebung steht in krassem Gegensatz zu den britischen Entwicklungen. Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt bereits seit Jahren vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Identität im Beruf und im Alltag - und schließt explizit Trans- und intergeschlechtliche Personen ein.
Zeitdruck und mangelnde Transparenz
Die EHRC hatte ursprünglich nur zwei Wochen für öffentliche Stellungnahmen zu ihren Richtlinien eingeräumt und musste die Frist nach heftiger Kritik auf sechs Wochen verlängern. Trotz über 50.000 eingegangener Stellungnahmen behauptet die Kommission nun, diese in nur einem Monat "ernsthaft berücksichtigen" zu können.
Alex Parmar-Yee von der Trans+ Solidarity Alliance bezeichnet diese Behauptung als "schlichtweg unglaubwürdig". Sie warnt: "Ohne substantielle Änderungen am aktuellen Entwurf würde das Gleichstellungsgesetz dazu genutzt, Trans-Personen pauschal von geschlechtsspezifischen Räumen und Dienstleistungen auszuschließen - mit verheerenden Folgen."
Internationale Auswirkungen auf LGBTI+-Rechte
Die Entwicklungen in Großbritannien haben auch internationale Auswirkungen. Die ILGA-Europe Rainbow Map 2024 zeigt, dass das Vereinigte Königreich sechs Plätze verloren hat und nun auf Rang 17 steht - ein direktes Ergebnis der Rückschritte bei LGBTI+-Rechten. Deutschland hingegen hat Fortschritte gemacht und steht auf Rang 7.
Für die deutsche LGBTI+-Community sind diese Entwicklungen ein wichtiger Reminder dafür, wie fragil erkämpfte Rechte sein können. Die geplante Verhandlung des High Court im November wird zeigen, ob die britische Justiz diese diskriminierenden Richtlinien stoppen kann - oder ob sie als warnendes Beispiel für andere europäische Länder dienen werden.
EHRC-Vorsitzende Kishwer Falkner kündigte bereits an, dass die Richtlinien innerhalb von "sieben oder acht Monaten" zu verbindlichem Recht werden könnten - ein Szenario, das Trans-Personen in Großbritannien vor existentielle Herausforderungen stellen würde.