In einer bemerkenswerten juristischen Stellungnahme hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Tamara Ćapeta, Ungarns umstrittenes "Homo-Propaganda"-Gesetz als klaren Verstoß gegen EU-Recht eingestuft. Wie queer.de berichtet, stellte Ćapeta in ihren Schlussanträgen fest, dass Ungarn sich "erheblich vom Modell einer verfassungsmäßigen Demokratie entfernt" habe.
Das umstrittene Gesetz im Detail
Das 2021 von der Orbán-Regierung beschlossene Gesetz verbietet oder beschränkt Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität in öffentlichen Medien. Filme mit solchen Inhalten dürfen nicht zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden, und Bücher müssen mit dem Hinweis "Verboten für unter 18-Jährige" versehen werden. Obwohl die ungarische Regierung dies als Maßnahme zum Jugendschutz darstellt, betonen Kritiker*innen, dass das Gesetz in Wirklichkeit die Sichtbarkeit queerer Menschen in der Gesellschaft einschränkt.
Die Generalanwältin macht in ihrer Stellungnahme deutlich: Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes werde "die Darstellung des normalen Lebens queerer Menschen verboten". Es gehe gerade nicht um den Schutz vor pornografischen Inhalten, sondern um ein Werturteil, "dass homosexuelles und nicht cisgeschlechtliches Leben nicht den gleichen Wert oder Rang habe".
Starke Unterstützung für die EU-Kommissionsklage
Die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen hatte Ungarn wegen des diskriminierenden Gesetzes verklagt. 16 EU-Mitgliedsländer, darunter Deutschland, sowie das Europaparlament schlossen sich der Klage an. Nach Ansicht der Kommission verstößt Ungarn damit unter anderem gegen Artikel 2 des EU-Vertrags, der die "Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören" als grundlegenden EU-Wert festschreibt.
Obwohl die Schlussanträge der Generalanwältin für die Richter*innen nicht bindend sind, folgt der EuGH ihnen in der großen Mehrheit der Fälle. Ein ähnliches Verfahren gegen Polen, bei dem Ćapeta 2022 eine Diskriminierung queerer Menschen durch das polnische Antidiskriminierungsrecht feststellte, endete drei Monate später mit einem entsprechenden Urteil des Gerichtshofs.
Deutschland und Europa gegen queerfeindliche Politik
In Deutschland wäre ein vergleichbares Gesetz undenkbar. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt explizit vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Die deutsche Bundesregierung hat sich zudem wiederholt klar gegen die queerfeindliche Politik Ungarns positioniert.
Erst in der vergangenen Woche forderten 20 EU-Länder, darunter Deutschland, die Kommission zu schnellerem Handeln gegen die ungarische Regierung auf. Die Unterzeichnerländer zeigten sich "zutiefst besorgt" über die jüngste Gesetzgebung in Ungarn, insbesondere über ein Mitte März verabschiedetes Gesetz, das als Grundlage für ein Verbot der Budapester Pride-Parade gilt.
Mögliche Konsequenzen für Ungarn
Die Generalanwältin empfahl den Richter*innen, der Klage der Kommission stattzugeben. Bei einem entsprechenden Urteil könnte Ungarn mit Sanktionen bis hin zum Stimmrechtsentzug in der EU rechnen. Die Generalanwältin stellte in ihrer Stellungnahme klar: Die fehlende Achtung oder Ausgrenzung einer gesellschaftlichen Gruppe seien rote Linien, die sich aus den EU-Werten ergäben.
Für die LGBTQ+-Community in Ungarn und ganz Europa wäre ein solches Urteil ein wichtiges Signal, dass die EU grundlegende Menschenrechte verteidigt und queerfeindliche Gesetzgebung nicht toleriert. Wann genau das Urteil im Fall gegen Ungarn verkündet wird, ist bisher nicht bekannt.
Die deutsche LGBTQ+-Community sieht in der Stellungnahme der Generalanwältin einen wichtigen Schritt zur Wahrung der Rechte queerer Menschen in ganz Europa und fordert weiterhin entschlossenes Handeln der EU gegen die systematische Diskriminierung durch die Orbán-Regierung.
