Maine gewinnt gegen Trump: Gouverneurin schützt Rechte von Transgender-Athleten – Was Deutschland daraus lernen kann

In einem bemerkenswerten Rechtsstreit hat die US-amerikanische Bundesstaatin Maine unter Führung der demokratischen Gouverneurin Janet Mills einen wichtigen Sieg für die Rechte von Transgender-Athleten errungen. Wie PinkNews berichtet, konnte Mills erfolgreich gegen Trumps Exekutivanordnung vorgehen, die Transgender-Athletinnen von Frauensportwettbewerben ausschließen sollte.

Der Konflikt begann im Februar, als Trump bei einem Treffen im Weißen Haus drohte, Maine Bundesgelder zu entziehen, nachdem Mills signalisiert hatte, sie würde seiner Exekutivanordnung mit dem Titel "Männer aus dem Frauensport heraushalten" nicht nachkommen. Diese Anordnung sah vor, Bildungseinrichtungen die finanzielle Unterstützung zu entziehen, wenn sie Transgender-Frauen die Teilnahme an Frauensportwettbewerben erlauben.

Ein Triumph für Menschenrechte und staatliche Autonomie

"Es ist gut, einen solchen Sieg zu spüren. Wir haben ihn vor Gericht gebracht und gewonnen", erklärte Mills nach dem Urteil. Die Trump-Administration muss nun die eingefrorenen Mittel für Maines Kinderernährungsprogramme freigeben und hat zugesagt, nicht weiter in den Zugang des Bundesstaates zu Mitteln des Landwirtschaftsministeriums einzugreifen.

Mills bezeichnete die Drohung, kritische Finanzmittel für Schulernährungsprogramme zu blockieren, als "eklatant illegal". Ihr Einsatz für die Rechte von Transgender-Personen hatte dazu geführt, dass Trump ihre Karriere bedrohte – eine Einschüchterungstaktik, die nun durch das Gericht gestoppt wurde.

Die Situation in Deutschland: Ein anderer Ansatz

Während in den USA solche Konflikte oft auf juristischer Ebene ausgetragen werden, verfolgt Deutschland einen differenzierteren Ansatz bei der Inklusion von Transgender-Athleten im Sport. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) orientiert sich an den Richtlinien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), die keine geschlechtsangleichenden Operationen vorschreiben, sondern hauptsächlich auf den Testosteronwert der Athleten abstellen.

Transgender-Frauen müssen in Deutschland ihren Testosteronwert für mindestens zwölf Monate unter 10 nmol/L halten, um an Wettbewerben teilnehmen zu dürfen. Diese Regelung wird zwar von einigen als diskriminierend kritisiert, aber vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) als notwendig erachtet, um Chancengleichheit im Frauensport zu gewährleisten.

Mit dem seit 1. November 2023 geltenden Selbstbestimmungsgesetz hat Deutschland einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Transgender-Personen gemacht. Die Änderung des Geschlechtseintrags kann nun durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden, was auch Auswirkungen auf die Sportpraxis haben könnte.

Vorbildliche Initiativen auf lokaler Ebene

In Deutschland gibt es bereits mehrere positive Beispiele für die Inklusion von Transgender-Athleten. So hat der Berliner Fußball-Verband 2020 eine wegweisende Regelung eingeführt, nach der Trans- und Intergeschlechtliche Menschen in den Teams ihrer Wahl spielen dürfen. Dieses "Berliner Modell" wurde inzwischen von mehreren Landesverbänden übernommen.

Auch der Deutsche Hockey-Bund (DHB) hat eine Richtlinie zur Vergabe des Spielrechts für Trans*- und Inter*-Menschen in seiner Spielordnung verankert. Diese fortschrittlichen Ansätze zeigen, dass Deutschland in manchen Bereichen bereits inklusivere Wege geht als die von Trumps Politik beeinflussten US-amerikanischen Sportverbände.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) das Projekt "Team out and proud" ins Leben gerufen, um sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Fußball zu fördern. Zudem unterstreicht der DOSB durch die Mitveranstaltung der BundesNetzwerktagung des queeren Sports (BuNT) die Bedeutung von LGBTIQ*-Themen im deutschen Sport.

Herausforderungen bleiben bestehen

Trotz der positiven Entwicklungen stehen Transgender-Athleten in Deutschland weiterhin vor Herausforderungen. Die Überprüfung und eventuelle Anpassung des Wettkampfsystems stellt eine große Aufgabe dar, da traditionelle Strukturen im Leistungsport und den Fachverbänden tief verwurzelt sind.

Transgender-Frauen stoßen auch in Deutschland oft auf Widerstand und Vorurteile. Trotz bestehender Regelungen ist es für Trans*- und Intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen oft schwierig, ihre sportlichen Aktivitäten im Verein fortzusetzen.

Der Fall aus Maine könnte auch für Deutschland ein wichtiges Signal sein: Diskriminierende Maßnahmen gegen Transgender-Athleten sind nicht nur ethisch problematisch, sondern können auch rechtlich anfechtbar sein. Das Urteil zeigt, dass der Schutz der Rechte von Transgender-Personen auch im Sportkontext von entscheidender Bedeutung ist.

Fazit: Ein gemeinsamer Weg nach vorn

Der Sieg von Janet Mills gegen die Trump-Administration verdeutlicht die Bedeutung des rechtlichen Schutzes für Transgender-Athleten. In Deutschland gibt es bereits vielversprechende Ansätze zur Inklusion, aber auch hier besteht weiterhin Handlungsbedarf.

Die "Bremer Erklärung" der Sportministerkonferenz hat beschlossen, dass der Sport in Deutschland inklusiv sein soll und die Teilhabe aller Menschen am aktiven Sport und sportlichen Veranstaltungen gewährleisten soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

Der Fall aus Maine zeigt, dass politischer Wille und juristisches Engagement erforderlich sind, um die Rechte von Transgender-Athleten zu schützen. Deutschland könnte von diesem Beispiel lernen und seine eigenen Bemühungen zur Förderung eines inklusiven Sports verstärken, der die Rechte und Würde aller Menschen respektiert – unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität.

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