AfD-Politikerin wegen "Satansbrut"-Äußerung zu Geldstrafe verurteilt: Ein Warnsignal gegen LGBTQ+-Feindlichkeit

Das Amtsgericht Magdeburg hat die AfD-Politikerin Leyla Bilge wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt. Wie die Queer.de berichtet, hatte Bilge auf dem AfD-Parteitag im Juli 2023 queere Menschen als "pĂ€dophil", "gestört" und "Satansbrut" bezeichnet – Äußerungen, die das Gericht nun als volksverhetzend einstufte.

Die Verurteilung im Detail

Bilge, die sich beim AfD-Parteitag um einen Listenplatz fĂŒr die Europawahl bewarb, behauptete in ihrer Rede, die EU befĂ€nde sich "fest in der Hand einer familien- und wertefeindlichen LGBTQ-Genderlobby", welche "Kinder entfremden und sie fĂŒr ihre teuflischen Ideologien einspannen" wolle. Diese Aussagen fĂŒhrten zu einer Anzeige durch einen 23-jĂ€hrigen Leipziger Studenten, der im Prozess aussagte: "Ich habe nichts mit Satansbrut und teuflischer Ideologie zu tun. Ich bin einfach nur ein Mensch."

Das Urteil von 90 TagessĂ€tzen Ă  30 Euro wurde in Abwesenheit der Angeklagten gesprochen. Ihre AnwĂ€ltin und AfD-Kollegin Lena KontrĂ© hatte einen Freispruch gefordert, jedoch sah die Richterin alle Merkmale fĂŒr Volksverhetzung erfĂŒllt. Laut Leipziger Internet Zeitung hat Bilge gegen das Urteil Berufung eingelegt, sodass es noch nicht rechtskrĂ€ftig ist.

Kein Einzelfall in der deutschen Politik

Die Verurteilung reiht sich in eine zunehmende Zahl von juristischen Konsequenzen fĂŒr queerfeindliche Äußerungen ein. Besorgniserregend ist dabei der wachsende Trend rechtspopulistischer Rhetorik gegen LGBTQ+-Personen in Deutschland. Der MDR berichtete ĂŒber den Fall und betonte die Bedeutung solcher Urteile als Signal gegen Hassrede.

FĂŒr Bilge ist es nicht der erste Vorfall dieser Art. Bereits 2019 sorgte sie fĂŒr Empörung, als sie das Hissen der Regenbogenfahne vor einem Berliner Polizeirevier als "Zeichen fĂŒr Geisteskrankheiten" bezeichnete. Außerdem organisierte die 42-JĂ€hrige zwei als "Frauenmarsch" deklarierte Demonstrationen, die von Kritikern als rassistisch eingestuft wurden.

Bedeutung fĂŒr die LGBTQ+-Community

Die Verurteilung von Bilge wird von vielen Vertretern der LGBTQ+-Community als wichtiger Schritt gesehen. "Solche Urteile sind essenziell, um klare Grenzen zu ziehen zwischen legitimer politischer MeinungsĂ€ußerung und menschenverachtender Hetze", erklĂ€rt der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD). In einer Zeit, in der queerfeindliche Übergriffe in Deutschland zunehmen, sendet das Urteil ein deutliches Signal.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Anzeige von einem einzelnen Betroffenen ausging. Der mutige Schritt des Leipziger Studenten zeigt, dass auch Einzelpersonen wirksam gegen queerfeindliche Hetze vorgehen können. Laut Volksstimme hatte die Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses auch eine Razzia bei der AfD-StadtrĂ€tin durchgefĂŒhrt.

Gesellschaftliche Auswirkungen

Die juristische Aufarbeitung queerfeindlicher Äußerungen von Politiker:innen ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Diskriminierung. Dennoch bleibt die Frage, inwieweit solche Urteile tatsĂ€chlich zu einem Umdenken fĂŒhren. Expert:innen fĂŒr politische Kommunikation weisen darauf hin, dass Verurteilungen wie diese von rechten Parteien oft instrumentalisiert werden, um sich als "Opfer der Meinungsfreiheit" zu inszenieren.

FĂŒr die deutsche LGBTQ+-Community ist das Urteil dennoch ein wichtiges Signal: Hassrede hat rechtliche Konsequenzen, auch wenn sie von MandatstrĂ€ger:innen kommt. Dies ist besonders relevant in einem politischen Klima, in dem queerfeindliche Rhetorik zunehmend salonfĂ€hig gemacht wird.

Die Entwicklung des Falls wird nach Bilges Berufung weiter zu beobachten sein. UnabhĂ€ngig vom endgĂŒltigen Ausgang zeigt der Prozess jedoch, dass der Rechtsstaat Instrumente besitzt, um gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vorzugehen – ein wichtiger Schutz fĂŒr vulnerable Gemeinschaften in unserer Gesellschaft.

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