Gericht kritisiert dreiwöchige Mpox-QuarantĂ€ne: Eine Frage der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit

Ein 39-jĂ€hriger MĂŒnchner hat teilweise erfolgreich gegen eine dreiwöchige Zwangs-QuarantĂ€ne geklagt, die ihm nach einer Mpox-Infektion auferlegt wurde. Wie die SĂŒddeutsche Zeitung berichtete, entschied das Verwaltungsgericht MĂŒnchen, dass die Dauer der angeordneten Isolation in diesem Fall "unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig" gewesen sei.

Der Fall im Detail

Das Gesundheitsamt hatte 2022 verfĂŒgt, dass der Betroffene vom 30. Juni bis 13. Juli seine Wohnung nicht verlassen dĂŒrfe. Der KlĂ€ger war jedoch bereits ab dem 22. Juni freiwillig acht Tage zu Hause geblieben, nachdem er bei sich Mpox-Symptome festgestellt hatte. Am 8. Juli teilte er dem Gesundheitsreferat mit, dass er keine Symptome mehr habe – der QuarantĂ€nebescheid wurde dennoch nicht aufgehoben.

"Ich durfte nicht mal draußen spazieren gehen. Das kann ich bis heute nicht nachvollziehen", sagte der 39-JĂ€hrige wĂ€hrend der Verhandlung am Mittwoch. "Denn wie hĂ€tte ich jemanden anstecken sollen?" TatsĂ€chlich werden Mpox-Infektionen hauptsĂ€chlich durch engen Körperkontakt ĂŒbertragen, wie auch das Robert Koch-Institut (RKI) bestĂ€tigt.

Das Urteil und seine Bedeutung

Das Verwaltungsgericht MĂŒnchen befand, dass grundsĂ€tzlich nichts gegen die "angeordnete Absonderung" einzuwenden sei, kritisierte jedoch die Dauer der Maßnahme als unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig. Nach Ansicht des Gerichts hĂ€tte man die QuarantĂ€ne aufheben können, nachdem die Symptome abgeklungen waren. Beanstandet wurde außerdem die Androhung eines Zwangsgelds durch das Gesundheitsamt – stattdessen wĂ€re allenfalls "die Absonderung in einem Krankenhaus" in Frage gekommen.

Das Urteil könnte wegweisend fĂŒr den Umgang mit Mpox-Infektionen sein, da es die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit behördlicher Maßnahmen in den Fokus rĂŒckt. Laut den aktuellen RKI-Richtlinien kann die Isolierung beendet werden, wenn keine Allgemeinsymptome mehr bestehen und nicht-abdeckbare HautlĂ€sionen verheilt sind.

Mpox in Deutschland

In Deutschland wurden seit Mai 2022 Mpox-FĂ€lle verzeichnet, vorwiegend bei MĂ€nnern, die Sex mit MĂ€nnern haben (MSM). Die Deutsche Aidshilfe empfiehlt daher eine Impfung fĂŒr Personen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Das RKI schĂ€tzt die GefĂ€hrdung fĂŒr die breite Bevölkerung derzeit als gering ein, beobachtet aber die Situation weiterhin genau.

Seit Oktober 2023 werden in Deutschland vereinzelt FĂ€lle einer Mpox-Infektion durch Klade Ib nachgewiesen, die meist mit im Ausland erworbenen Infektionen zusammenhĂ€ngen. Experten gehen davon aus, dass die verfĂŒgbaren Impfstoffe auch gegen diese Variante wirksam sind.

PrÀvention und Schutz

Das RKI und die StĂ€ndige Impfkommission (STIKO) empfehlen die Impfung fĂŒr Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, insbesondere fĂŒr Personen mit hĂ€ufig wechselnden Sexualpartnern. Eine Impfung ist auch bis zu 14 Tage nach Kontakt zu infizierten Personen sinnvoll.

Kondome können das Infektionsrisiko verringern, aber nicht vollstĂ€ndig verhindern. Solange ein Übertragungsrisiko besteht, sollten Personen mit Mpox und deren Partner auf jeglichen Sex, BerĂŒhrungen und KĂŒsse verzichten.

Im Falle des MĂŒnchner KlĂ€gers mĂŒssen laut Urteil der Betroffene und die Stadt die Kosten des Verfahrens je zur HĂ€lfte tragen – ein Kompromiss, der die teilweise erfolgreiche Klage widerspiegelt.

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