Christlicher Lehrer bezeichnet HomosexualitĂ€t als SĂŒnde: Gerichtsurteil aus England mit Parallelen zu deutschen FĂ€llen

Eine christliche Lehrerin an einer Schule in England hat vor dem High Court eine Klage gegen ein Urteil wegen unprofessionellen Verhaltens verloren, nachdem sie SchĂŒler:innen gesagt hatte, dass HomosexualitĂ€t "eine SĂŒnde" sei und dass trans Menschen "nur verwirrt" seien. Die ursprĂŒngliche Nachricht stammt von Pink News, und zeigt einen Fall, der auch in Deutschland Diskussionen ĂŒber die Grenzen zwischen Religionsfreiheit und Diskriminierungsschutz aufwirft.

Der Fall in England

Glawdys Leger, Lehrerin an der Bishop Justus Church of England School in Bromley (SĂŒdlondon), hatte im Februar 2022 wĂ€hrend einer Unterrichtsstunde zum Thema "Allyship" (VerbĂŒndetenschaft) gegenĂŒber SiebtklĂ€sslern geĂ€ußert, dass "LGBTQ+-Sein nicht in Ordnung" sei. Sie sagte den SchĂŒler:innen, sie sollten "Gott vor die LGBTQ+-Community stellen" und dass trans Menschen "nur verwirrt" seien.

Leger wurde zunĂ€chst suspendiert und spĂ€ter entlassen. Ein Berufsausschuss der Teaching Regulation Agency befand im Dezember 2023, dass ihre Äußerungen "unprofessionelles Verhalten" darstellten. Die Lehrerin klagte daraufhin vor dem High Court gegen diese Entscheidung, argumentierte, ihre Aussagen seien aus dem Kontext gerissen worden, und die Veröffentlichung des Urteils verletze ihre PrivatsphĂ€re. Richterin Lang wies die Klage am 20. MĂ€rz 2025 ab und stellte fest, dass die Entscheidung "gerechtfertigt und verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig" sei.

Parallelen in Deutschland

Der Fall weist deutliche Parallelen zu Diskussionen in Deutschland auf, wo das SpannungsverhĂ€ltnis zwischen Religionsfreiheit und Diskriminierungsschutz im Bildungsbereich ebenfalls immer wieder zu Konflikten fĂŒhrt. So geriet beispielsweise der Christliche Schulverein Lippe in Nordrhein-Westfalen in die Kritik, weil er die BeschĂ€ftigung homosexueller LehrkrĂ€fte ablehnt und sich dabei auf GlaubensgrundsĂ€tze beruft.

WĂ€hrend religiöse Schulen in Deutschland sich auf die sogenannte "Kirchenklausel" im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen können, die ihnen in bestimmten FĂ€llen unterschiedliche Behandlungen von Mitarbeitenden erlaubt, gelten im regulĂ€ren Schulbetrieb klare Regeln: Das deutsche Schulrecht ist durchdrungen von dem Ziel, Toleranz, Respekt und die Akzeptanz von Vielfalt zu fördern – einschließlich sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Rechtliche Situation in Deutschland

In Deutschland mĂŒssen LehrkrĂ€fte an öffentlichen Schulen einen neutralen Standpunkt einnehmen und dĂŒrfen SchĂŒler:innen nicht indoktrinieren. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Frage der Religionsfreiheit im Kontext von Schule und Bildung auseinandergesetzt. 2015 stĂ€rkte es die individuelle Religionsfreiheit von LehrkrĂ€ften bezĂŒglich religiöser KleidungsstĂŒcke, betonte jedoch gleichzeitig die Bedeutung des Schulfriedens und der NeutralitĂ€t des Staates.

Der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte entschied in Bezug auf den Sexualkundeunterricht, dass die Religionsfreiheit Kinder in der Schule nicht grundsĂ€tzlich vor anderen Ideen schĂŒtzt, sondern nur vor der Indoktrination mit bestimmten Ideen. Dies bedeutet, dass LehrkrĂ€fte durchaus verschiedene Perspektiven darstellen sollen, aber nicht ihre persönlichen religiösen Überzeugungen als einzig gĂŒltige Wahrheit prĂ€sentieren dĂŒrfen.

Unterschiedliche christliche Perspektiven

Es ist wichtig zu betonen, dass es innerhalb der christlichen Gemeinschaften verschiedene Perspektiven zu LGBTQ+-Themen gibt. WĂ€hrend konservative Strömungen an traditionellen Interpretationen festhalten, die HomosexualitĂ€t als SĂŒnde betrachten, setzen sich progressive christliche Stimmen fĂŒr eine zeitgemĂ€ĂŸe Auslegung der Bibel und eine inklusive Haltung ein.

Die evangelische Landeskirche Lippe beispielsweise distanziert sich von einer wörtlichen Auslegung der Bibel und hat bereits 2019 die Ehe fĂŒr gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Dies zeigt, dass selbst innerhalb christlicher Institutionen unterschiedliche Auslegungen existieren.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Der Fall aus England könnte auch fĂŒr die deutsche Debatte Signalwirkung haben. Hierzulande gibt es aktuelle politische Forderungen nach einer Reform des AGG, um die "Kirchenklausel" zu streichen und somit eine Gleichbehandlung von LGBTQ+-Personen auch bei religiösen Arbeitgebern zu gewĂ€hrleisten.

Einige BundeslĂ€nder, wie Berlin, haben AktionsplĂ€ne gegen Homophobie beschlossen, um die Akzeptanz sexueller Vielfalt im Bildungsbereich zu fördern. Diese Entwicklungen zeigen, dass sich die Gesellschaft zunehmend in Richtung Akzeptanz und Inklusion bewegt, wobei religiöse Überzeugungen respektiert, aber nicht ĂŒber das Wohlbefinden und die Sicherheit von LGBTQ+-Personen, insbesondere SchĂŒler:innen, gestellt werden sollten.

FĂŒr Schulen in Deutschland bedeutet dies, dass sie einen Ort schaffen mĂŒssen, an dem alle SchĂŒler:innen – unabhĂ€ngig von ihrer sexuellen Orientierung oder GeschlechtsidentitĂ€t – sich sicher und respektiert fĂŒhlen können, wĂ€hrend gleichzeitig die Religionsfreiheit in einem angemessenen Rahmen gewahrt bleibt.

Terug naar blog