Homophobes Cybermobbing bestraft: Französisches Gericht verhängt Bewährungsstrafen nach Anfeindungen gegen Thomas Jolly

Ein französisches Gericht hat ein wichtiges Zeichen gegen Hassrede im Internet gesetzt: Sieben Personen wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, nachdem sie den künstlerischen Direktor der Pariser Olympia-Eröffnungsfeier, Thomas Jolly, online massiv angefeindet hatten. Die ursprüngliche Nachricht wurde von queer.de berichtet.

Die Verurteilungen im Detail

Die Angeklagten im Alter zwischen 22 und 79 Jahren wurden wegen Cybermobbings und schwerer Beleidigung schuldig gesprochen. Drei von ihnen erhielten Geldstrafen auf Bewährung zwischen 2.000 und 3.000 Euro, während vier weitere zu Haftstrafen zwischen zwei und vier Monaten auf Bewährung verurteilt wurden. Besonders schwerwiegend: Einer der Täter hatte sogar Todesdrohungen gegen den offen schwulen Künstler ausgesprochen.

Die Staatsanwältin betonte während des Verfahrens, dass den Angeklagten ein Gefühl der Straffreiheit vorgeworfen werden müsse. "Dabei wissen wir, dass solche Äußerungen andere zu Taten aufhetzen können", wurde sie zitiert – ein wichtiger Hinweis auf die gesellschaftlichen Folgen von Hassrede.

Kunst als Angriffsfläche

Thomas Jolly hatte mit seiner kreativen Vision für die Eröffnungszeremonie der Olympischen Sommerspiele 2024 weltweit Anerkennung gefunden. Doch einige Elemente seiner Show, besonders eine Szene mit einem Bankett griechischer Götter, dargestellt von Dragqueens, lösten heftige Reaktionen in katholischen und rechten Kreisen aus. Die Kritiker sahen darin fälschlicherweise einen Bezug zum Abendmahl von Leonardo da Vinci, obwohl die Show keinen direkten Bezug dazu herstellte.

Der 43-jährige Künstler berichtete später, wie sehr ihn die Angriffe belastet haben: "Dass ich zur Zielscheibe von Hass, Drohungen und Beleidigungen geworden bin, hat mich destabilisiert." Neben homophoben Attacken sah sich Jolly auch antisemitischen Angriffen ausgesetzt, obwohl er explizit klarstellte, dass er weder jüdisch sei noch Verbindungen zu Israel habe.

Internationale Dimension der Hasskampagne

Bemerkenswert ist, dass viele der Angriffe offenbar aus den USA kamen, nachdem der damalige Präsidentschaftskandidat Donald Trump die Eröffnungsfeier als "Schande" bezeichnet hatte. Dies unterstreicht, wie schnell lokale Ereignisse durch soziale Medien zu internationalen Konfliktherden werden können und wie politische Äußerungen Hass verstärken können.

Rechtslage in Deutschland: Vergleichbare Schutzmaßnahmen

Auch in Deutschland ist Cybermobbing strafbar. Nach § 238a StGB (Nachstellung) können wiederholte und belästigende Handlungen, die das Opfer erheblich beeinträchtigen, bestraft werden. Hassreden gegen bestimmte Gruppen fallen unter § 130 StGB (Volksverhetzung), was auch homophobe Äußerungen einschließt, wenn sie den öffentlichen Frieden stören können. Somit sind in Deutschland ähnliche Schutzmaßnahmen wie in Frankreich vorhanden, um gegen digitale Hassattacken vorzugehen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet in Deutschland zudem explizit Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Diese Gesetzgebung bildet einen wichtigen Rahmen für den Schutz von LGBTQ+-Personen vor Diskriminierung und Hassrede, sowohl online als auch offline.

Eine Erinnerung an die Verantwortung im digitalen Raum

Der Fall Thomas Jolly erinnert eindringlich daran, dass der digitale Raum kein rechtsfreier Raum ist. Die Verteidiger der Angeklagten argumentierten zwar, ihre Mandanten hätten "das Recht, schockiert zu sein" und nicht alle Menschen in Frankreich seien städtische Theaterbesucher, sondern auch Familien auf dem Land. Diese Argumentation ignoriert jedoch den Unterschied zwischen Kritik und hetzerischen Angriffen auf die Person und sexuelle Identität eines Künstlers.

In Deutschland wie in Frankreich zeigt sich: Der Rechtsstaat verfügt über Instrumente, um gegen digitale Hassrede vorzugehen. Die Bewährungsstrafen gegen die Cybermobber von Thomas Jolly senden ein klares Signal, dass homophobe Hassrede auch im Internet Konsequenzen hat.

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