Gericht kritisiert dreiwöchige Mpox-Quarantäne: Eine Frage der Verhältnismäßigkeit

Ein 39-jähriger Münchner hat teilweise erfolgreich gegen eine dreiwöchige Zwangs-Quarantäne geklagt, die ihm nach einer Mpox-Infektion auferlegt wurde. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, entschied das Verwaltungsgericht München, dass die Dauer der angeordneten Isolation in diesem Fall "unverhältnismäßig" gewesen sei.

Der Fall im Detail

Das Gesundheitsamt hatte 2022 verfügt, dass der Betroffene vom 30. Juni bis 13. Juli seine Wohnung nicht verlassen dürfe. Der Kläger war jedoch bereits ab dem 22. Juni freiwillig acht Tage zu Hause geblieben, nachdem er bei sich Mpox-Symptome festgestellt hatte. Am 8. Juli teilte er dem Gesundheitsreferat mit, dass er keine Symptome mehr habe – der Quarantänebescheid wurde dennoch nicht aufgehoben.

"Ich durfte nicht mal draußen spazieren gehen. Das kann ich bis heute nicht nachvollziehen", sagte der 39-Jährige während der Verhandlung am Mittwoch. "Denn wie hätte ich jemanden anstecken sollen?" Tatsächlich werden Mpox-Infektionen hauptsächlich durch engen Körperkontakt übertragen, wie auch das Robert Koch-Institut (RKI) bestätigt.

Das Urteil und seine Bedeutung

Das Verwaltungsgericht München befand, dass grundsätzlich nichts gegen die "angeordnete Absonderung" einzuwenden sei, kritisierte jedoch die Dauer der Maßnahme als unverhältnismäßig. Nach Ansicht des Gerichts hätte man die Quarantäne aufheben können, nachdem die Symptome abgeklungen waren. Beanstandet wurde außerdem die Androhung eines Zwangsgelds durch das Gesundheitsamt – stattdessen wäre allenfalls "die Absonderung in einem Krankenhaus" in Frage gekommen.

Das Urteil könnte wegweisend für den Umgang mit Mpox-Infektionen sein, da es die Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen in den Fokus rückt. Laut den aktuellen RKI-Richtlinien kann die Isolierung beendet werden, wenn keine Allgemeinsymptome mehr bestehen und nicht-abdeckbare Hautläsionen verheilt sind.

Mpox in Deutschland

In Deutschland wurden seit Mai 2022 Mpox-Fälle verzeichnet, vorwiegend bei Männern, die Sex mit Männern haben (MSM). Die Deutsche Aidshilfe empfiehlt daher eine Impfung für Personen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Das RKI schätzt die Gefährdung für die breite Bevölkerung derzeit als gering ein, beobachtet aber die Situation weiterhin genau.

Seit Oktober 2023 werden in Deutschland vereinzelt Fälle einer Mpox-Infektion durch Klade Ib nachgewiesen, die meist mit im Ausland erworbenen Infektionen zusammenhängen. Experten gehen davon aus, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen diese Variante wirksam sind.

Prävention und Schutz

Das RKI und die Ständige Impfkommission (STIKO) empfehlen die Impfung für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, insbesondere für Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern. Eine Impfung ist auch bis zu 14 Tage nach Kontakt zu infizierten Personen sinnvoll.

Kondome können das Infektionsrisiko verringern, aber nicht vollständig verhindern. Solange ein Übertragungsrisiko besteht, sollten Personen mit Mpox und deren Partner auf jeglichen Sex, Berührungen und Küsse verzichten.

Im Falle des Münchner Klägers müssen laut Urteil der Betroffene und die Stadt die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte tragen – ein Kompromiss, der die teilweise erfolgreiche Klage widerspiegelt.

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