Ein Fall zwischen Notwehr und Totschlag: Wenn Selbstverteidigung zum tödlichen Drama wird

Im Frankfurter Landgericht hat ein Prozess begonnen, der die Grenzen zwischen Selbstverteidigung und strafbarer Handlung auf tragische Weise auslotet. Wie queer.de berichtet, steht eine 28-jährige trans Frau aus Jamaika vor Gericht, angeklagt wegen Totschlags. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die besondere Vulnerabilität von trans Personen und die komplexen rechtlichen Fragen, die entstehen, wenn marginalisierte Menschen sich gegen Übergriffe zur Wehr setzen müssen.

Die Nacht im Bahnhofsviertel

Die Ereignisse spielten sich im Juni 2024 im Frankfurter Bahnhofsviertel ab, wo die Angeklagte gemeinsam mit einem 45-jährigen Bekannten die Nacht verbracht hatte. Am Morgen gingen beide in den Keller einer Bar – ein Ort, der laut den Ausführungen des Richters möglicherweise vom Opfer generell für sexuelle Kontakte genutzt wurde.

Was dann geschah, deutet auf eine Situation hin, in der Missverständnisse und möglicherweise auch übergriffiges Verhalten eine fatale Dynamik entwickelten. Der Vorsitzende Richter sagte nach der Verlesung der Anklage in ungewöhnlich offenen Worten, es gebe Hinweise, dass sich die Angeklagte bei der Auseinandersetzung im Keller habe verteidigen wollen. Die Formulierung "Vielleicht gab es zwischen den beiden Missverständnisse" und der Hinweis, dass der Mann möglicherweise Sex gewollt und die Tür abgeschlossen habe, lassen erahnen, in welcher Zwangslage sich die Frau befunden haben könnte.

Elfmal zugestochen – Notwehr oder Exzess?

Die Anklage wirft der Frau vor, elfmal mit einem Springmesser auf den Oberkörper ihres Bekannten eingestochen und dabei Lunge und Leber verletzt zu haben. Der Mann starb wenige Stunden später im Krankenhaus. Die hohe Anzahl der Stiche wirft zwangsläufig die Frage auf, ob hier die Grenzen der Notwehr überschritten wurden.

Nach deutschem Recht findet sich die gesetzliche Regelung zur Notwehr in § 32 StGB. Notwehr ist demnach die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Doch die Frage der Verhältnismäßigkeit bleibt komplex, besonders in Extremsituationen.

Eine gewisse Überschreitung der Notwehr ist laut § 33 StGB straffrei, wenn aufgrund von Furcht, Schrecken oder Verwirrung gehandelt wurde. Damit wird der psychischen Ausnahmesituation Rechnung getragen - in einer Notsituation ist es meist unmöglich, über die Verhältnismäßigkeit der Verteidigung nachzudenken.

Die besondere Gefährdung von trans Frauen

Der Fall muss auch vor dem Hintergrund der besonderen Gefährdung von trans Personen betrachtet werden. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 1.785 Straftaten gegen LSBTIQ* polizeilich erfasst, nach 1.188 im Jahr 2022 – ein besorgniserregender Anstieg. Weltweit wurden zwischen 2008 und 2023 insgesamt 4.690 Morde an trans* Personen dokumentiert, davon 107 in der EU und drei in Deutschland. Besonders häufig betroffen sind trans* Frauen.

Nur 13% der LSBTIQ*-Personen in Deutschland gehen nach physischen Angriffen oder sexualisierter Gewalt zur Polizei. 23% haben in den letzten fünf Jahren nach einer Gewalttat eine Anzeige aus Angst vor homo-/transfeindlicher Reaktion der Polizei vermieden. Diese Zahlen verdeutlichen die prekäre Situation, in der sich viele trans Personen befinden – gefährdet durch Gewalt, aber gleichzeitig unsicher, ob sie im Ernstfall auf den Schutz staatlicher Institutionen vertrauen können.

In Berlin erreichte die Zahl der Gewaltdelikte gegen LSBTIQ* 2022 mit 148 Gewalttaten einen Höchststand, 2023 lag sie mit 127 Fällen weiterhin auf einem deutlich erhöhten Niveau. Die Dunkelziffer dürfte noch weitaus höher liegen.

Signale der Verzweiflung

Bemerkenswert ist das Verhalten der Angeklagten nach der Tat: Sie selbst alarmierte zweimal den Notruf. Auf Videoaufnahmen nach der Tat wirkte sie laut Richter geschockt und weinte. Auch im Gerichtssaal kamen ihr die Tränen. Dies sind keine typischen Reaktionen einer kaltblütigen Täterin, sondern deuten vielmehr auf eine Person hin, die in einer extremen Notsituation gehandelt hat.

Im Prozess wurde die Angeklagte als Frau angesprochen, was ein wichtiges Signal für den respektvollen Umgang mit ihrer Geschlechtsidentität darstellt. Das Landgericht hatte zuvor erklärt, dass die Angeklagte in der Anklage als Mann bezeichnet wurde, da bisher keine geschlechtsanpassende Operation stattgefunden habe – eine Praxis, die mittlerweile als überholt gilt und die Würde von trans Personen verletzt.

Die rechtliche Bewertung steht aus

Der Prozess soll in drei Wochen fortgesetzt werden, wobei auch ein Psychiater als Sachverständiger gehört werden soll. Nach der bisherigen Planung könnte Ende Oktober ein Urteil verkündet werden. Das Gericht steht vor der schwierigen Aufgabe, die komplexen Umstände dieses Falls zu bewerten.

Der Fall zeigt exemplarisch die Herausforderungen auf, vor denen trans Personen stehen: Sie sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen, gleichzeitig wird ihre Glaubwürdigkeit oft in Frage gestellt, wenn sie sich zur Wehr setzen. Nach deutschem Notwehrrecht braucht das Recht dem Unrecht nicht zu weichen – der Angegriffene ist nicht verpflichtet zu fliehen. Doch die Frage, was in einer konkreten Situation als angemessene Verteidigung gilt, bleibt oft eine Gratwanderung.

Dieser tragische Fall unterstreicht die Notwendigkeit, die strukturelle Gewalt gegen trans Personen ernst zu nehmen und präventive Maßnahmen zu verstärken. Es ist entscheidend, die besonderen Mechanismen zu verstehen, die zu Diskriminierung und Gewalt gegen diese Personengruppe führen. Nur auf dieser Grundlage können effektive Präventionsmaßnahmen ergriffen werden.

Unabhängig vom Ausgang dieses Prozesses bleibt die Tatsache bestehen, dass ein Mensch tot ist und eine junge Frau möglicherweise jahrelang ins Gefängnis muss – ein Drama, das sich möglicherweise hätte verhindern lassen, wenn unsere Gesellschaft sicherere Räume für alle Menschen schaffen würde, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität.

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