„Datenschutz gilt nicht für trans Menschen": Kontroverse Aussagen der britischen Gleichstellungskommission schockieren Aktivist*innen

Die Vorsitzende der britischen Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission (EHRC), Kishwer Falkner, hat in einer Parlamentsanhörung eine kontroverse Aussage gemacht: Sie behauptete, dass das Recht auf Privatsphäre für trans Menschen nicht gelte, wenn es um den Zugang zu geschlechtsspezifischen Einrichtungen wie Toiletten geht. Diese Aussage löste heftige Kritik von LGBTQ+-Aktivist*innen und Rechtswissenschaftler*innen aus.

Der Kern der Kontroverse

Vor dem parlamentarischen Ausschuss für Frauen und Gleichstellung erklärte Falkner am 11. Juni, dass Artikel 8 des britischen Menschenrechtsgesetzes von 1998 nicht auf trans Menschen anwendbar sei, wenn es um den Zugang zu „geschlechtsspezifischen" Räumen geht. Dieser Artikel garantiert eigentlich jedem Menschen das Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens.

Als die liberaldemokratische Abgeordnete Christine Jardine fragte, ob das Zwingen von trans Menschen, sich beim Betreten geschlechtsspezifischer Räume zu outen, eine Verletzung der Privatsphäre darstelle, antwortete Falkner kategorisch: „Wir denken nicht, dass Artikel-8-Rechte hier anwendbar sind."

Geplante Verschärfungen: Ausweispflicht für Toilettengänge

Die EHRC hat bereits im April 2025 vorläufige Richtlinien veröffentlicht, die trans Frauen den Zugang zu Frauentoiletten verbieten. Noch drastischer sind die geplanten Änderungen, die bereits im Januar 2025 in Kraft treten könnten: Trans Menschen müssten dann möglicherweise Ausweisdokumente mit sich führen, um öffentliche Toiletten oder Umkleideräume zu benutzen.

Dienstleister*innen könnten das Recht erhalten, trans Menschen zu konfrontieren und nach Ausweisen oder Kopien ihrer Geschlechtsanerkennungsurkunde zu verlangen, wenn dies „notwendig und gerechtfertigt" erscheint. Diese Maßnahmen würden faktisch zu einem Outing-Zwang für trans Menschen führen – genau das, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits 2002 im Fall Goodwin vs. Vereinigtes Königreich als Menschenrechtsverletzung verurteilt hatte.

Deutschland: Ein Blick auf die andere Seite des Kanals

Während Großbritannien den Weg der Verschärfung einschlägt, entwickelt sich Deutschland in eine andere Richtung. Seit November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das trans, inter* und nicht-binären Menschen ermöglicht, ihre Geschlechtszugehörigkeit und Vornamen durch ein einfaches Verwaltungsverfahren zu ändern.

In Deutschland gibt es zwar keine bundesweit einheitlichen Regelungen für Toilettenzugang, aber die Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfiehlt geschlechtsneutrale Einzeltoiletten als Lösung. Städte wie Berlin setzen zunehmend auf Konzepte mit geschlechtsneutralen Toiletten neben traditionell getrennten Anlagen – ein „Drittel-Mix", der allen Bedürfnissen gerecht werden soll.

Rechtliche Widersprüche und Kritik

Jo Maugham, Direktor des Good Law Project, widersprach Falkners Interpretation heftig. Er verwies darauf, dass das jüngste Urteil des britischen Obersten Gerichtshofs Artikel 8 der Menschenrechtskonvention überhaupt nicht behandelt habe. Stattdessen erinnerte er an den wegweisenden Fall von Christine Goodwin, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass das Zwangs-Outing einer trans Frau ihre Artikel-8- und Artikel-12-Rechte verletzt hatte.

Besonders problematisch wird Falkners Position, wenn sie erklärt, wie sie zwischen cis und trans Menschen unterscheiden will: durch „informierte Einschätzung". Diese subjektive Bewertung könnte zu willkürlicher Diskriminierung und Belästigung aller Menschen führen, die nicht traditionellen Geschlechterbildern entsprechen.

Auswirkungen auf die Community

Die geplanten Maßnahmen würden trans Menschen vor eine unmögliche Wahl stellen: Entweder sie riskieren Diskriminierung und Gewalt beim Benutzen der Toilette ihres bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts, oder sie müssen sich jedes Mal outen, wenn sie eine öffentliche Toilette benutzen möchten. Für viele trans Menschen, die bereits unter hohen Raten von Diskriminierung und Gewalt leiden, würde dies eine weitere Hürde für die Teilhabe am öffentlichen Leben bedeuten.

Die Entwicklungen in Großbritannien zeigen, wie schnell hart erkämpfte Rechte wieder erodieren können. Sie verdeutlichen auch, warum der Schutz der Menschenrechte aller Menschen – einschließlich trans Menschen – nicht zur Verhandlungssache werden darf. Während Deutschland mit dem Selbstbestimmungsgesetz einen anderen Weg einschlägt, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für trans Menschen auf beiden Seiten des Kanals entwickeln wird.

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