Christlicher Lehrer bezeichnet Homosexualität als Sünde: Gerichtsurteil aus England mit Parallelen zu deutschen Fällen

Eine christliche Lehrerin an einer Schule in England hat vor dem High Court eine Klage gegen ein Urteil wegen unprofessionellen Verhaltens verloren, nachdem sie Schüler:innen gesagt hatte, dass Homosexualität "eine Sünde" sei und dass trans Menschen "nur verwirrt" seien. Die ursprüngliche Nachricht stammt von Pink News, und zeigt einen Fall, der auch in Deutschland Diskussionen über die Grenzen zwischen Religionsfreiheit und Diskriminierungsschutz aufwirft.

Der Fall in England

Glawdys Leger, Lehrerin an der Bishop Justus Church of England School in Bromley (Südlondon), hatte im Februar 2022 während einer Unterrichtsstunde zum Thema "Allyship" (Verbündetenschaft) gegenüber Siebtklässlern geäußert, dass "LGBTQ+-Sein nicht in Ordnung" sei. Sie sagte den Schüler:innen, sie sollten "Gott vor die LGBTQ+-Community stellen" und dass trans Menschen "nur verwirrt" seien.

Leger wurde zunächst suspendiert und später entlassen. Ein Berufsausschuss der Teaching Regulation Agency befand im Dezember 2023, dass ihre Äußerungen "unprofessionelles Verhalten" darstellten. Die Lehrerin klagte daraufhin vor dem High Court gegen diese Entscheidung, argumentierte, ihre Aussagen seien aus dem Kontext gerissen worden, und die Veröffentlichung des Urteils verletze ihre Privatsphäre. Richterin Lang wies die Klage am 20. März 2025 ab und stellte fest, dass die Entscheidung "gerechtfertigt und verhältnismäßig" sei.

Parallelen in Deutschland

Der Fall weist deutliche Parallelen zu Diskussionen in Deutschland auf, wo das Spannungsverhältnis zwischen Religionsfreiheit und Diskriminierungsschutz im Bildungsbereich ebenfalls immer wieder zu Konflikten führt. So geriet beispielsweise der Christliche Schulverein Lippe in Nordrhein-Westfalen in die Kritik, weil er die Beschäftigung homosexueller Lehrkräfte ablehnt und sich dabei auf Glaubensgrundsätze beruft.

Während religiöse Schulen in Deutschland sich auf die sogenannte "Kirchenklausel" im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen können, die ihnen in bestimmten Fällen unterschiedliche Behandlungen von Mitarbeitenden erlaubt, gelten im regulären Schulbetrieb klare Regeln: Das deutsche Schulrecht ist durchdrungen von dem Ziel, Toleranz, Respekt und die Akzeptanz von Vielfalt zu fördern – einschließlich sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Rechtliche Situation in Deutschland

In Deutschland müssen Lehrkräfte an öffentlichen Schulen einen neutralen Standpunkt einnehmen und dürfen Schüler:innen nicht indoktrinieren. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Frage der Religionsfreiheit im Kontext von Schule und Bildung auseinandergesetzt. 2015 stärkte es die individuelle Religionsfreiheit von Lehrkräften bezüglich religiöser Kleidungsstücke, betonte jedoch gleichzeitig die Bedeutung des Schulfriedens und der Neutralität des Staates.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied in Bezug auf den Sexualkundeunterricht, dass die Religionsfreiheit Kinder in der Schule nicht grundsätzlich vor anderen Ideen schützt, sondern nur vor der Indoktrination mit bestimmten Ideen. Dies bedeutet, dass Lehrkräfte durchaus verschiedene Perspektiven darstellen sollen, aber nicht ihre persönlichen religiösen Überzeugungen als einzig gültige Wahrheit präsentieren dürfen.

Unterschiedliche christliche Perspektiven

Es ist wichtig zu betonen, dass es innerhalb der christlichen Gemeinschaften verschiedene Perspektiven zu LGBTQ+-Themen gibt. Während konservative Strömungen an traditionellen Interpretationen festhalten, die Homosexualität als Sünde betrachten, setzen sich progressive christliche Stimmen für eine zeitgemäße Auslegung der Bibel und eine inklusive Haltung ein.

Die evangelische Landeskirche Lippe beispielsweise distanziert sich von einer wörtlichen Auslegung der Bibel und hat bereits 2019 die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Dies zeigt, dass selbst innerhalb christlicher Institutionen unterschiedliche Auslegungen existieren.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Der Fall aus England könnte auch für die deutsche Debatte Signalwirkung haben. Hierzulande gibt es aktuelle politische Forderungen nach einer Reform des AGG, um die "Kirchenklausel" zu streichen und somit eine Gleichbehandlung von LGBTQ+-Personen auch bei religiösen Arbeitgebern zu gewährleisten.

Einige Bundesländer, wie Berlin, haben Aktionspläne gegen Homophobie beschlossen, um die Akzeptanz sexueller Vielfalt im Bildungsbereich zu fördern. Diese Entwicklungen zeigen, dass sich die Gesellschaft zunehmend in Richtung Akzeptanz und Inklusion bewegt, wobei religiöse Überzeugungen respektiert, aber nicht über das Wohlbefinden und die Sicherheit von LGBTQ+-Personen, insbesondere Schüler:innen, gestellt werden sollten.

Für Schulen in Deutschland bedeutet dies, dass sie einen Ort schaffen müssen, an dem alle Schüler:innen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität – sich sicher und respektiert fühlen können, während gleichzeitig die Religionsfreiheit in einem angemessenen Rahmen gewahrt bleibt.

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