Unions-Offensive gegen Selbstbestimmungsgesetz: Wenn ein Einzelfall zur politischen Waffe wird

Mit verstärkter Vehemenz schießen sich CDU und CSU derzeit auf das im vergangenen Jahr beschlossene Selbstbestimmungsgesetz ein. Der Anlass: Der rechtskräftig verurteilte Sven Liebich, der nach seinem Urteil wegen Volksverhetzung seinen Geschlechtseintrag änderte und nun möglicherweise die Haftstrafe in einem Frauengefängnis antreten könnte. Ein Fall, der zeigt, wie schnell komplexe rechtliche Fragen zu populistischen Kampagnen werden können.

Politischer Sturm um einen Extremfall

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) nutzte TV-Auftritte bei RTL und ntv, um das Gesetz als "extrem niedrigschwellige Lösung" zu kritisieren, die "massive Missbrauchsmöglichkeiten" eröffne. Seine Kollegin Susanne Hierl (CSU), rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, sieht den Fall Liebich als Beweis für ihre Bedenken: "Selbst beim offensichtlichen Missbrauch des Gesetzes kann die Änderung des Geschlechtseintrags nicht verhindert werden."

Diese Argumentation folgt einem bekannten Muster: Ein Extremfall wird zum Maßstab für ein gesamtes Gesetz gemacht. Dabei übersehen die Kritiker*innen, dass Liebich überhaupt nicht automatisch in ein Frauengefängnis kommt – die endgültige Zuordnung liegt bei der Justizvollzugsanstalt selbst und wird in einem Aufnahmegespräch geprüft.

Déjà-vu: Alte Ängste in neuer Verpackung

Die aktuelle Debatte erinnert frappierend an die Diskussionen um die eingetragene Lebenspartnerschaft vor über 20 Jahren. Damals warnte die Union vor "Scheinpartnerschaften" von Kriminellen, die das Zeugnisverweigerungsrecht missbrauchen könnten. Ein Problem, das sich in den vergangenen 24 Jahren als Phantom erwies.

Heute wiederholt sich das Schauspiel mit ähnlichen Argumentationsmustern. Dabei zeigen internationale Erfahrungen aus über zwei Dutzend Ländern, die bereits vergleichbare Regelungen eingeführt haben – darunter Irland, Norwegen und Kolumbien unter konservativ-liberalen Regierungen –, dass die befürchteten Probleme ausgeblieben sind.

Stimmen der Vernunft

Sophie Koch (SPD), Queerbeauftragte der Bundesregierung, mahnt zur Besonnenheit: "Rechten Stimmungsmachern sollte man nicht auf den Leim gehen. Wir sind gut beraten, solche extremen Einzelfälle nicht zum Maßstab unseres Handelns zu machen." Das Selbstbestimmungsgesetz bedeute "für sehr viele Menschen nicht weniger als gesellschaftliche Teilhabe in Würde".

Auch trans Aktivist*innen wie die Pride-Award-Trägerin Georgine Kellermann zeigen sich empört über die Instrumentalisierung des Falls: "Ein rechtsextremer Typ will genau das erreichen und Sie lecken seinen Speichel, als wenn's nichts anderes zu denken gäbe."

Was wirklich auf dem Spiel steht

Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das diskriminierende Transsexuellengesetz von 1980, das trans Menschen jahrzehntelang entwürdigende Gutachten und langwierige Gerichtsverfahren auferlegte. Für die betroffenen Menschen geht es um grundlegende Menschenwürde und das Recht auf Selbstbestimmung – nicht um rechtliche Schlupflöcher für Extremist*innen.

Die Union riskiert mit ihrer Kampagne, die Rechte einer ohnehin vulnerablen Gruppe zu opfern, um politisches Kapital aus einem Einzelfall zu schlagen. Dabei sollte gerade die konservative Politik wissen: Gesetze werden nicht für Extremfälle gemacht, sondern für die Millionen Menschen, die sie redlich nutzen.

Die Debatte zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sachlich über LGBTQ+-Rechte zu diskutieren – statt mit Panikmache und Populismus einer kleinen, aber lauten Minderheit das Leben schwer zu machen.

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