Britischer Anti-LGBTQ+ Aktivist Laurence Fox wegen Upskirting-Delikt angeklagt - Die deutsche Rechtslage im Vergleich

Der britische Schauspieler und bekannte Anti-LGBTQ+ Aktivist Laurence Fox wurde wegen eines sexuellen Vergehens angeklagt, nachdem er angeblich ein intimes Bild der Moderatorin Narinder Kaur in sozialen Medien geteilt hatte. Der Vorfall, ursprünglich von Pink News berichtet, wirft wichtige Fragen zum Thema Upskirting und digitaler sexueller Belästigung auf – ein Problem, das auch in Deutschland zunehmend im Fokus steht.

Der Fall Fox und seine Hintergründe

Fox, 46, der in sozialen Medien regelmäßig durch seine Opposition gegen LGBTQ+-Rechte auffällt, soll im April letzten Jahres ein kompromittierendes Bild von Kaur geteilt haben. Die regelmäßige "Good Morning Britain"-Teilnehmerin beschrieb den Vorfall als "unvorstellbar erniedrigend". Obwohl Fox sich am Folgetag bei Kaur entschuldigte, fügte er hinzu, es sei nicht "seine Schuld", dass das kompromittierende Foto vor mehr als 15 Jahren aufgenommen wurde.

Im ursprünglichen Post auf seinem Twitter/X-Konto rechtfertigte Fox die Verbreitung des Bildes damit, dass Kaur die ehemalige Model und jetzige konservative Kommentatorin Leilani Dowding verspottet hätte. "Sie kann sich so viel als Opfer inszenieren, wie sie will", schrieb er. "Es ist nicht meine Schuld, dass sie vergessen hat, ihre Unterwäsche anzuziehen, die jammernde, heulende Schikane-Heuchlerin."

Fox hat das Bild laut BBC-Berichten nicht selbst erstellt, jedoch ist es nach britischem Recht illegal, sogenannte Upskirting-Fotos oder -Videos zu teilen, auch wenn sie von anderen Personen aufgenommen wurden. Er soll nächsten Monat vor Gericht erscheinen.

Upskirting in Deutschland: Rechtslage und Strafbarkeit

In Deutschland wird Upskirting – das heimliche Fotografieren unter die Kleidung einer Person ohne deren Einwilligung – durch § 201a des Strafgesetzbuchs (StGB) unter Strafe gestellt. Der oft als "Voyeurismus-Paragraf" bezeichnete Gesetzestext verbietet ausdrücklich das unbefugte Anfertigen und Verbreiten von Bildaufnahmen des Intimbereichs einer anderen Person.

Anders als in Großbritannien, wo Upskirting erst 2019 durch den "Voyeurism (Offences) Act" als spezifisches Vergehen eingestuft wurde, gibt es in Deutschland bereits seit längerem entsprechende Regelungen. Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom August 2023 bestätigte noch einmal explizit die Strafbarkeit von Upskirting gemäß § 201a StGB.

Die Strafen für Verstöße können in Deutschland Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren umfassen. Das Gesetz zielt darauf ab, die sexuelle Selbstbestimmung und die Privatsphäre der Opfer zu schützen.

Prominente und die Verbreitung intimer Bilder

Der Fall Fox zeigt exemplarisch, wie Prominente ihre Reichweite missbrauchen können, um anderen zu schaden. Narinder Kaur, die durch ihre Teilnahme an der britischen Version von "Big Brother" im Jahr 2001 bekannt wurde und als erste britisch-indische Teilnehmerin der populären Reality-Show Geschichte schrieb, ist heute regelmäßig als Diskussionsteilnehmerin in britischen Fernsehsendungen zu sehen.

In Deutschland gibt es eine wachsende Sensibilität für das Thema. Die Organisation "Gegen Upskirting" setzt sich aktiv für Aufklärung und den Schutz von Betroffenen ein. Aktivistinnen wie Hanna Seidel haben durch ihr Engagement maßgeblich dazu beigetragen, dass die Gesetzeslage in Deutschland geschärft wurde.

LGBTQ+-Feindlichkeit und sexistische Übergriffe

Fox, der in Großbritannien zunehmend für seine rechtspopulistischen Ansichten und seine Kritik an LGBTQ+-Rechten bekannt ist, steht nun vor Gericht. Die Verbindung zwischen seiner offen gezeigten LGBTQ+-Feindlichkeit und dem sexistischen Angriff auf eine Frau mit Migrationshintergrund verdeutlicht, wie verschiedene Formen von Diskriminierung oft Hand in Hand gehen.

In Deutschland bieten Organisationen wie der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Unterstützung für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind – sei es aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft.

Der Fall Fox ist ein Mahnmal dafür, dass digitale Übergriffe ernsthafte Konsequenzen haben können und sollten – sowohl für die Täter als auch für die Betroffenen, deren Privatsphäre und Würde geschützt werden muss.

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